27.06.08
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Anhalt-Bitterfeld stellt folgende Anfrage an die Landkreisverwaltung:
Behördlicher Umgang mit Abfällen im Landkreis
Mit der am 07. April 2006 durch das Land Sachsen-Anhalt in Umlauf gebrachten Rundverfügung für den Bereich Abfall wurden der Vollzug der Kontrollen und die Umsetzung der entsprechenden Ergebnisse den Landkreisen übertragen. Das geschah ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit und der fachlichen Voraussetzungen, über die die unteren Behörden verfügten. Der Landkreis hat zweimal jährlich Kontrollen durchzuführen.
Die aufgedeckten Probleme bei der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt veranlassen uns zur folgenden Fragestellung:
- Welche Anlagen, Deponien, Tagebaue oder Gruben nach dem Abfall-, Berg- und Baurecht gibt es im Landkreis?
- Wann wurden von wem die Betriebsgenehmigungen für die unter 1. erfragten Anlagen erteilt?
Bis wann gelten diese Betriebsgenehmigungen?
Gab es seit dem 01.03.2008 Veränderungen oder Neufassungen bei Betriebsgenehmigungen? - In welchen Anlagen werden nichtmineralische Stoffe (auch anteilige Mengen) verarbeitet bzw. verbracht?
- Wie organisiert der Landkreis die Kontrolltätigkeit der Anlagen?
Bitte Zeitraster, Art der Kontrollmaßnahmen (Sichtkontrolle, Schürfungen, Bohrungen u.a.) und den Kontrollumfang aufführen.
Erfolgen die Kontrollen mit oder ohne Ankündigung?
Bitte alle durchgeführten Kontrollen mit Zeitangabe aufführen und wann, soweit zutreffend, eine Ankündigung erfolgte.
Werden die Kontrollen durch Fachkräfte oder Verwaltungsangestellte durchgeführt? Über welche aufgabenbezogene Qualifizierung verfügen diese Mitarbeiter? - Wurden die verantwortlichen Mitarbeiter zur Kontrolldurchführung durch Ministerien oder das Landesverwaltungsamt geschult?
- Welche Bürgeranliegen, Bürgerhinweise oder Beschwerden liegen der Verwaltung zur „Abfallproblematik“ vor?
- Ist der Landkreis in der Lage die Kontrolltätigkeit zu erweitern, wenn ja in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?
- Entstanden dem Landkreis zusätzliche Kosten durch Ersatzvornahmen oder zusätzliche Tiefenkontrollen?
- Erfolgte durch das Land eine Finanzausstattung (Konnexitätsprinzip) im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung?
- Ist die Aufgabendurchführung durch den Landkreis mit zusätzlichem Personalaufwand verbunden (wenn ja, in welchem Umfang) oder mussten anderweitige Aufgaben, wenn ja welche, in ihrem Umfang eingeschränkt werden?
Ronald Maaß
Fraktionsvorsitzender