Stellungnahme von Günter Herder -

zum Beitrag im Bitterfelder Spatz (auf Seite 1 und 3) vom 10.02.2008:

"Nie ganz gerecht - Kostenlose Schülerbeförderung hat Grenzen."

 

Günter Herder schreibt dazu:

Leider ist Kevin Burghausen nicht der einzige Schüler, der von der gleichen Bushaltestelle, von der seine Mitschüler kostenlos zur Schule fahren dürfen, die Fahrt mit dem Schulbus bezahlen muss oder eben ohne Schulbus den Weg zur Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen muss.

Ursache ist eine strenge Auslegung einer in der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises festgelegten Mindestentfernung zwischen Schule und Haustür.
Schon mit Beginn des Schuljahres 2005/06 sind mir derartige Probleme von damals 5 Betroffenen aus Wolfen-Nord, die nicht mehr das Gymnasium in Wolfen-Nord sondern wegen der dort auslaufenden Beschulung das Gymnasium „Wolfen Stadt“ besuchen mussten, bekannt geworden. Der Gipfel der Ungerechtigkeit kommt darin zum Ausdruck, dass z. B. ein Schüler, der mit seinen Eltern einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft angehört, die Schülerbeförderungskosten wegen geringfügiger Unterschreitung der Mindestentfernung selbst aufbringen muss und einem Mitschüler, dessen Eltern Millionäre sein könnten, die kostenlose Schülerbeförderung gewährt wird, nur weil dieser wenige Eingänge weiter in der selben Straße wohnt.  Beide haben doch praktisch den gleichen Schulweg.

Deshalb habe ich bereits Anfang 2006 als Kreistagsmitglied u. a. folgenden Antrag zur Änderung / Ergänzung der Schülerbeförderungssatzung im § 1 Absatz (3) gestellt:
“Wird die Mindestentfernung für einen Teil der Schüler eines Ortes oder eines Ortsteiles um nicht mehr als 0,5 km unterschritten und sind für diese Schüler keine gesonderten Fahrtrouten oder Haltestellen einzurichten, so gilt auch für diese Schüler die Anspruchsvoraussetzung Mindestentfernung als erfüllt.“

Diese Regelung kostet dem Landkreis nicht einmal Geld. Da der Schulbus sowieso fährt, würden die zusätzlich anfallenden Schülerbeförderungskosten den notwendigen Defizitausgleich verringern.

Erstmals auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 23. Februar 2006 wurde dieser Antrag zur nochmaligen Vorberatung an den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur verwiesen. Dieser tagte dann erst am 20. April 2006. Zur darauf folgenden Sitzung des Kreistages am 18. Mai 2006 wurde dieser Antrag dann mit leider nur 15 Fürstimmen und 20 Gegenstimmen abgelehnt. Auch der Landrat Uwe Schulze sprach sich damals gegen diesen Antrag aus. Trotzdem gelang es mir auch ohne Satzungsänderung noch, dass einem sozial benachteiligten Schüler eine Ausnahmeregelung wegen Veränderung des Schuleinzugsbereiches gewährt wurde.
Derartige Ausnahmeregelungen wären auch heute möglich. Der Landrat muss es nur wollen.

Wenn der Landrat jetzt bereit ist, “… nach einem anderen Modell zu suchen …“, kann ich nur empfehlen, diesen Vorschlag wieder aufzugreifen, notfalls werde ich eine solche Ergänzung für eine einheitliche Schülerbeförderungssatzung im neuen Landkreis wieder beantragen.

Dazu wäre es äußerst hilfreich, wenn sich weitere Betroffene zu Wort melden.

 

Günter Herder
Fraktion DIE LINKE im Kreistag Anhalt-Bitterfeld