Kreisumlage(KUL)-Hebesatz von 49,1% schadet Steuerkraft der Kommunen
Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld wird erneut vor die Entscheidung gestellt, den Haushalt des Landkreises durch eine weitere Kreisumlageerhöhung zu sanieren. Diese Situation wurde hervorgerufen, weil der Kreistag am 17.04.08 einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt 2008 und ein Konsolidierungskonzept beschlossen hat, welches im Jahr 2016 noch immer ein Defizit von mehr als 25 Mill. Euro aufweist. Schon am 17.04.08 hatte ich beantragt, der Kreisumlageentwicklung bis 2016 ein durchschnittliches Steuerkraftmesszahlwachstum von jährlich 2 % zugrunde zu legen. Von 2005 nach 2006 gab es ein solches Wachstum im Landkreisdurchschnitt von immerhin 6,6 %. Bei unverändertem KUL-Hebesatz zu 2007 (45,4677%) führt allein dieses Wachstum zu KUL-Mehreinnahmen beim Landkreis in Höhe von ca. 3 Mill. Euro. Mit ca. 3,6 Mill. Euro wären die zusätzlichen Steuereinnahmen bei den Städten und Gemeinden des Landkreises verblieben. Mit der bisher beschlossenen KUL-Hebesatzsteigerung auf 47,9 % würde der Landkreis bereits Mehreinnahmen von 5,6 Mill. Euro erzielen. Allen Städten und Gemeinden würden also nur noch ca. 1 Mill. Euro von den Steuermehreinnahmen bleiben. Bei einer wie jetzt vom Landrat beabsichtigten KUL-Hebesatz Erhöhung auf 49,1 % nimmt der Landkreis ca. 48,2 Mill. Euro KUL ein. Das sind 6,481 Mill. EURO mehr als im Vorjahr. Und das heißt, den Städten und Gemeinden bleibt praktisch nichts von den erwirtschafteten Mehreinnahmen erhalten. Sie werden trotz eines Wachstums von 6,6 % schlechter gestellt als vorher. Wegen der zweijährigen Rückwirkung ist das Geld ja auch gar nicht mehr vorhanden, weil es keiner als Rücklage aufgehoben hat. Leider hat es das Land als Gesetzgeber bisher versäumt, einer derartigen „Abzocke“ einen Riegel vorzuschieben. Im Gegenteil, die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt befördert oder verlangt sogar ein solches Handeln. Wo bleibt hier der Sachverstand?
Der Kreistag muss einer solchen Entwicklung mit negativen Auswirkungen jedoch nicht zustimmen, denn es gibt Alternativen. Und eine solche werde ich im Kreistag am 22.05.08 wieder beantragen.
Unter der Überschrift “Steuerplus wird geringer ausfallen“ hat die MZ am 09.05.08 u.a. berichtet, dass der Zuwachs der Steuereinnahmen der Gemeinden von 72,6 Mrd. Euro in 2008 auf 87 Mrd. Euro in 2012 anwachsen werden. Das sind im Jahresdurchschnitt 4,63 %. Für die neuen Bundesländer muss man sogar überdurchschnittliche Wachstumsraten unterstellen, da sonst keine Ost-West-Angleichung stattfinden würde und für diesen Fall Bundes- und Landespolitik totales Versagen zu bescheinigen wäre.
Um ohne KUL-Hebesatzsteigerung gegenüber 2007 ein ausgeglichenes und damit genehmigungsfähiges Konsolidierungsergebnis bis 2016 darstellen zu können müsste der Kreisumlageentwicklung lediglich ein Steuerkraftmesszahlwachstum von 2,8 % zugrunde gelegt werden. Der in der
Tabelle
ersichtliche Vergleich mit dem Beschlussvorschlag des Landrates zeigt deutlich, dass der Landkreis die Städte und Gemeinden jetzt nicht übermäßig zur Kasse bitten und damit ihre Handlungsfähigkeit unnötig gefährden bzw. positive Entwicklungen abwürgen muss, um seine Haushaltssituation wieder in den Griff zu bekommen. Wenn die Wachstumsprognosen zutreffen, kann der Landkreis auf Hebesatzsteigerungen verzichten, damit auch die Städte und Gemeinden von der steigenden Steuerkraft etwas abbekommen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Land keine weiteren Kürzungen der kommunalen Finanzzuweisungen vornimmt, was in der Vergangenheit bereits mehrfach geschehen und Hauptursache kommunaler Finanznöte ist.
Günter Herder
Mitglied des Kreistages Anhalt-Bitterfeld