Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Herr Landrat,
werte Kolleginnen und Kollegen Kreistagsmitglieder,
wir werden heute – nun endlich - über Dinge reden, die bereits vor vier Monaten ausgiebig hätten diskutiert werden müssen; die Entscheidung der Landkreisverwaltung an zwei Schulen in der erst vor einem Jahr gegründeten Stadt Bitterfeld-Wolfen keine Schuleingangsklassen zu bilden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 13 Absatz 2, in dem zu lesen ist:
„… Vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder der Zuweisung sind die betroffenen Schulträger und die betroffenen Träger der Schulentwicklungsplanung anzuhören.“
Wäre nach diesem Gesetzestext verfahren worden, hätten wir diesen und andere Nachmittage anders verbringen können.
Auf Grund der Akteneinsicht hat sich bei uns der Eindruck verstärkt, dass wir als Gremium und auch kein anderer der zu Beteiligenden angehört werden sollte. Bereits am 12. März 2008 erhielt der Landkreis ein – ich will es mal als Erinnerungsschreiben bezeichnen - des Landesverwaltungsamtes für das nächste Schuljahr eventuelle notwendige Ausnahmeanträge für die Bildung von Schuleingangsklassen mit dem Termin 29.04.2008 zu stellen. Vom 12. März 2008 bis dann zum Schreiben der Landkreisverwaltung an das Landesverwaltungsamt mit Datum 28. April 2008 waren immerhin sechseinhalb Wochen Zeit alle notwendig Anzuhörenden tatsächlich auch anzuhören. Hätten Sie, Herr Landrat, diese Tage genutzt, wäre auch die enge Terminkette vom 07.05.2008 bis zum ergangenen Änderungsbescheid vom 16.05.2008 mit Gelassenheit zu ertragen gewesen. Und um auch auf ihr Interview im Regionalfernsehen zu reagieren, im Änderungsbescheid über die Bildung von Schuleingangsklassen des Landesverwaltungsamtes vom 16.05.2008 ist auch noch mal eindeutig festgehalten, die Entscheidung an welchen Schulen beschult wird, bleibt dem Schulträger - in diesem Fall also dem Landkreis - vorbehalten.
Wir denken, es ist auch ein Unterschied, ob ich einer Schulleiterin, einem Schulleiter einer Sekundarschule mitteile, dass sie/er im Schuljahr 2008/2009 keine Schuleingangsklassen bilden kann oder ab dem Schuljahr 2008/2009 keine Schuleingangsklassen bilden kann. Die Schulleiterinnen der Helene-Lange-Schule und die Schulleiterin der Erich-Weinert-Schule erhielten beide ein Schreiben, dass sie ab dem Schuljahr 2008/2009 keine Schuleingangsklassen mehr bilden können. Wenn die deutsche Sprache einen Sinn hat, dann bedeutet dies eine Entscheidung für die Zukunft. Diese Formulierung bringt genau das zum Ausdruck, was nicht nur wir, sondern auch die Betroffenen und viele andere auf Grund unguter Erfahrungen befürchten: dass dies der Anfang vom Ende ist. Wir erwarten jedenfalls eine eindeutige Stellungnahme dazu.
Es wird Sie sicher nicht weiter verwundern, dass wir uns schon sehr wundern, dass die von ihrer Entscheidung betroffenen Sekundarschulen am 16. Mai 2008, die Sitzgemeinde allerdings erst am 19. Mai informiert worden ist. Wichtig war ihnen auch zwei Landtagsabgeordneten zu informieren, die laut Schulgesetz nicht anzuhören sind, allerdings gibt es hier noch mehrere Landtagsabgeordnete.
Meine Damen und Herren Mitglieder des Kreistages,
wir haben im neuen Landkreis eine sehr unterschiedliche Struktur in der Schulentwicklungsplanung, aber überall mit den gleichen Problemen zu ringen: niedrige Geburtenrate, differente Schulergebnisse, wachsende Zahlen von bildungsfernen Familien und unterschiedliche Schlussfolgerungen aus den diversen Bildungsstudien der letzten Jahre. Für uns allerdings wäre eine Schlussfolgerung: wir schließen Schulen, die Falscheste, die wir treffen könnten. Unser gemeinsames Ziel für die Kinder in dieser Region, ist eine bestmögliche Förderung für alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dafür die Rahmenbedingungen zu setzen, ist Aufgabe von Stadt- und Gemeinderäten und dem Kreistag. Also unsere Aufgabe, zu der wir bisher keine Chance erhielten, sie wahrzunehmen. Ein Telefongespräch der Verwaltung mit dem zuständigen Ausschussvorsitzenden, ersetzt diese Aufgabe mitnichten, wenn, so im Schulgesetz, das gesamte Gremium gefragt ist. Oder stimmt es etwa nicht, dass nach dem drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Landrat zu diesem Thema diskutiert haben, der Ausschussvorsitzende vom Ergebnis der Diskussion telefonisch informiert wurde und dann das beschlossene Prozedere in die Wege geleitet worden ist? Und Herr Kinzel, wir beide sind schon lange in den verschiedensten Gremien gemeinsam tätig, bisher habe ich sie als wirklichen Streiter für die Schullandschaft, für Schülerinnen und Schüler erlebt, enttäuscht mich jetzt allerdings ihr behändes Streben das Verwaltungshandeln zu rechtfertigen. Stehen sie damit nicht auf der falschen Seite als Mitglied des Kontrollorgans der Kreisverwaltung? Entspricht dies, den von ihnen bisher gelebtem Anspruch an demokratische Gepflogenheiten?
Was hat sich denn eigentlich zur Situation von vor einem Jahr an den vier Sekundarschulen tatsächlich verändert? Nichts !! Alle vier Schulen haben für das Schuljahr 2007/2008 eine Ausnahmegenehmigung erhalten, auf der gleichen Anzahl von Schülerinnen und Schülern für die Schuleingangsklassen basierend, wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Und darauf - oder juristisch gesagt: auf die Selbstbindung der Verwaltung müssen sich doch Schulleiterinnen und Schulleiter und Elternkuratorien verlassen können! Wie kann es denn bei gleicher Ausgangssituation und gleicher Antragstellung unter Berücksichtigung der Selbstbindung der Verwaltung im Ausüben des Ermessens zu einer anderen Entscheidung kommen?
Beide Schulen, die ab diesem Jahr - und damit auch für zukünftige Schuljahre - keine Schuleingangsklassen bilden dürfen, weisen ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach. Beide Schulen sind seit vielen Jahren Kooperationspartner der Förderzentren, haben Lehrerinnen und Lehrer genau für diese Aufgabe qualifiziert, die Struktur des Beschulungsablaufes verändert und auch Erfolge erzielt.
Jede Lehrerin, jeder Lehrer wird ihnen erklären und nachweisen können, dass eine geringe Klassenfrequenz, die räumliche Möglichkeit mit kleinen Lerngruppen zu arbeiten, die Qualität der Lernergebnisse enorm steigert und damit für Schülerinnen und Schüler zu besseren Abschlüssen in den einzelnen Bildungsgängen führt und ihre Zukunftschancen verbessert. Dafür wollen wir uns einsetzen, zum Wohle der Kinder.
Und auch hier haben wir durch die Akteneinsicht den Schlips im Rad gefunden. In der Beschreibung des Schulstandortes im Ortsteil Bitterfeld, an dem Schuleingangsklassen gebildet werden können ist zu lesen: an diesem Standort werden jedoch immer zwei Schulgebäude vorgehalten werden müssen, da die räumliche Ausstattung in dieser Schule nicht ausreichend ist. Und es wird entgegen bisherigen Äußerungen - auch in der Diskussion um unsere Unterstützung als Kreistag für dieses Ansinnen - auf den Willen der Sekundarschule reflektiert eine Ganztagsschule zu bilden. Wir denken, gerade diese beiden Fakten sollten unseren Willen begründen, der Sitzgemeinde genügend Zeit einzuräumen hier die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Beschulung im Ortsteil Bitterfeld zu ermöglichen und wir trauen den handelnden Personen vor Ort genügend Phantasie zu, hier tatsächlich einvernehmlich eine dauerhafte Lösung dem Kreistag als Träger der Schulentwicklungsplanung vorzuschlagen..
Allerdings ist uns auch nach der Akteneinsicht immer noch völlig unklar, nach welchen Kriterien die Entscheidung hier und nicht dort Schuleingangsklassen zu bilden, getroffen wurde?
Qualifizierten Fachkräften wollen wir in der Region nicht nur Arbeit geben, sondern auch ihnen und ihren Familien Heimstatt sein. Dazu soll auch das Angebot an Bildung in Kindergarten und Schule, Berufsschule und Studium als Referenz dienen. Wir sind gut aufgestellt mit dem Kleeblattprinzip im Altkreis Bitterfeld – auch von ihnen, Herr Landrat, bisher mit Vehemenz verteidigt und unter anderem auch in den Handlungsfeldern in Vorbereitung der Kreisfusion als Aufgabe festgehalten („Dabei haben künftige Schulschließungen für die Region Bitterfeld zu unterbleiben.“) - spricht viel für das politische Prinzip der Beachtung des weichen Standortfaktors. Hier brauchen alle Beteiligten mehr Zeit und nicht vollendete Tatsachen.
Gestatten sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung: Ich habe den Eindruck, dass hier gegenwärtig wieder eine kommunalpolitische Ebene der anderen die Füße weghaut, diejenigen, die im Stadtrat bzw. in den Ortschaftsräten von Bitterfeld und Wolfen sitzen, müssen nun den noch interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern erklären, wie es zu diesen Einschränkungen von Demokratie gekommen ist. Da kann ich nur danke sagen!!
Ich könnte für die Fraktion noch eine Unmenge von positiven Bilanzen aufzeigen, möchte sie aber noch auf die Probleme des Schülertransportes und der Rückkehrer aus den Gymnasien hinweisen.
Zwar bin ich ein gebranntes Kind, was ein Ministerwort betrifft, aber der Kultusminister sprach bei der letzten Schließungswelle davon, dass wir dann keine Schulen mehr schließen müssen - was ist denn nun?
Nun zu dem was wir wollen:
Ja, Herr Landrat und da sie zu unserem, der heutigen Beratung des Kreistages zugrunde liegenden Antrag bereits eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes eingeholt haben, die ihrer Einschätzung auf „Unzulässigkeit und Rechtwidrigkeit“ Rechnung trägt, sage ich ihnen hiermit auch zu, dass wir auch unsere Sicht der Dinge rechtlich überprüfen lassen werden, was die Beteiligungs- bzw. Anhörungsrechte des Kreistages betrifft. Den Vorwurf mangelnder Gesetzestreue, Herr Landrat, reichen wir Ihnen gern zurück. Wir verweisen auf § 13, Absatz 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 5 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wie eingangs erwähnt und dessen striktes Einhaltungsgebot durch sie. Wir bestehen auf einer Erklärung für diese Verletzung der demokratischen Rechte des Kreistags. Es ist für den gesamten Kreistag, nicht nur für unsere Fraktion wichtig.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bitterfelder Büro unter 03493-401594.
Dagmar Zoschke
Stv. Fraktionsvorsitzende