Die LINKE ist gegen die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Regelungen zur Einwohnerfragestunde - Rede von Dagmar Zoschke auf der Kreistagssitzung
09.05.2008
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsmitglieder,
der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2007 die Hauptsatzung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschlossen.
Der § 13 orientiert sich an den Empfehlungen der Handreichung zur Kreisgebietsneuregelung des Innenministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landkreistag Sachsen-Anhalt vom 14. Juni 2006, in dem der Wortlaut zur Einwohnerfragestunde so empfohlen wurde, wie wir ihn beschlossen haben. Heute nun sind wir aufgefordert, den Wortlaut zu ändern.
Die Begründungen zum vorliegenden Antrag sind dem Kommentar zur Landkreisordnung von Klang/Gundlach entnommen.
Gemäß § 20 Abs. 2 der Landkreisordnung Sachsen-Anhalt sind Fragestunden für die Einwohner im Rahmen der Kreistagssitzung nach Maßgabe der Hauptsatzung vorzusehen.
Entsprechend des Kommentars zur Landkreisordnung (Klang/Gundlach) umfasst die Regelungsbefugnis der Hauptsatzung dabei lediglich die organisatorische Vorbereitung und Durchführung, z.B. wie und an welcher Stelle der Tagesordnung die Fragestunde angesiedelt wird sowie die Häufigkeit der Fragestunden. Dabei sollen für alle Beteiligten die „Spielregeln“ klar festgelegt werden.
Unsere Hauptsatzung regelt dabei bisher folgende Spielregeln:
Diese, von uns getroffenen Regelungen / Einschränkungen sind für unsere Fraktion ausreichend, um Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit der Mitwirkung an Entscheidungsprozessen zu geben und sie nicht daran zu behindern.
Im Prozess der Entscheidungsfindung ist für Einwohnerinnen und Einwohner die Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung die erste und einzige Möglichkeit offiziell Fragen stellen zu können, denn Fragestunden im Rahmen der Sitzungen von Ausschüssen sind nicht zulässig – so der Kommentar von Klang/Gundlach.
Hier ist auch nachzulesen:
Einwohnerfragestunden sollen den Einwohnern Gelegenheit geben, Fragen, Anregungen und Probleme an den Kreistag in seiner Gesamtheit heranzutragen. Weiter heißt es, dass sich damit eine bedeutsame Kontakt- und Informationsmöglichkeit für den Kreistag ergibt. (nachzulesen im Kommentar von Klang/Gundlach)
Mit der Einwohnerfragestunde geht ja nicht einher, dass Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar selbst entscheiden dürfen. Mit der Fragestunde ist den Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich das Recht eingeräumt, Fragen an den Kreistag als Ganzes zu stellen, nicht aber zu einzelnen Tagesordnungspunkten selbst das Wort zu ergreifen oder sich in eine Debatte zu einem Tagesordnungspunkt einzumischen.
Der Wunsch von Einwohnerinnen und Einwohnern sich mit Fragen an den Kreistag zu wenden ist nicht besonders stark ausgeprägt - nun stellen sie sich vor, ein Einwohner / eine Einwohnerin erfährt aus den Veröffentlichungen der Medien die Tagesordnung einer Sitzung und interessiert sich, weil eventuell betroffen, und erscheint in der Sitzung, um dann zu erfahren, Fragen können sie zu diesem Thema nicht stellen. Ist dies Bürgernähe, bürgerfreundlich?
Nach dem Studium der Hauptsatzungen der Landkreise, die nach dem Gesetz zur Kreisgebietsneugliederung neu entstanden sind, bezüglich der Regelungen zur Durchführung der Einwohnerfragestunden, haben wir festgestellt, dass außer den bereits jetzt im § 13 der Hauptsatzung unseres Kreises in keiner eine weitergehende Regelung aufgenommen wurde.
Um Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, bei Kreistagssitzungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde ihre Fragen, Anregungen und Probleme allen Kreistagsmitgliedern kund zu tun, ergibt sich für unsere Fraktion nicht die Notwendigkeit den Paragraphen 13 Abs.3 der Hauptsatzung durch den Satz 4 zu erweitern.
Wir lehnen diesen Antrag ab.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bitterfelder Büro unter 03493-401594.