Landrat versteht das Finanzausgleichsgesetz (FAG) nicht

Antwort von Günter Herder auf die Pressemitteilung der Landkreisverwaltung:

Die Behauptungen des Landrates in der MZ vom Mittwoch, den 21. Mai 2008 waren eindeutig falsch. Aber die MZ-Redaktion hat mir in Kenntnis meiner Antwort darauf, auf telefonische Nachfrage, bereits am Mittwoch (mehrere Stunden vor Redaktionsschluss) mitgeteilt, dass sie meinen Antwortartikel nicht mehr vor der KT-Sitzung veröffentlichen wollte.

In der Öffentlichkeit bleibt deshalb vorläufig der Eindruck erhalten, dass „die Haushaltsrechnung a la Günter Herder nicht aufgehen“ würde. Ich werde jedoch weiter daran arbeiten, dass das nicht so bleibt.

Die Entscheidung im Kreistag ist wieder mal zu einer Glaubensfrage verkommen. Scheinbar hat sich in Kenntnis der widersprüchlichen Auffassungen niemand die Mühe gemacht und das Finanzausgleichsgesetz (FAG) von Sachsen-Anhalt mal eingesehen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Ist ja auch viel bequemer so, aber leider mit schlimmen Folgen für die Städte und Gemeinden.

Der Kreistag in Stendal hat übrigens fast zeitgleich ähnliche Forderungen der Kommunalaufsicht nach weiteren Kreisumlageerhöhungen für 2008 abgelehnt.

 


 

Die Presseinformation lautet:

Da die Presseinfo der Landkreisverwaltung („Haushaltsrechnung a la Günter Herder geht nicht auf“, MZ vom 21.05.08) sicherlich vom Landrat autorisiert wurde, wende ich mich hiermit an den Landrat.

Das Land stellt jährlich nach Maßgabe des FAG einen Betrag (Finanzausgleichsmasse) in seinen Haushalt ein. Dieser Betrag wird mit im FAG definierten absoluten und relativen Zweckbindungsanteilen vollständig ausgereicht. Da die zur Verfügung gestellte Finanzausgleichsmasse mit 22,3 % vom Steuer- und Zuweisungsaufkommen des Landes definiert ist, steigt mit wachsenden Steuereinnahmen auch die den Gemeinden zur Verfügung gestellte Finanzausgleichsmasse. Für das Jahr 2008 und 2009 entnimmt das Land diesem sich rechnerisch ergebenden Betrag jeweils 35 Mill. €. Laut FAG müssen sogar vorläufige Planzahlen mit dem tatsächlichen Istaufkommen korrigiert und verrechnet werden.

Insofern wird nicht allen Gemeinden bei steigender Steuerkraft die Finanzzuweisung gekürzt, sondern die Summe der Finanzzuweisungen steigt ebenfalls, da ja auch das Land Steuermehreinnahmen verzeichnet. Der Effekt, der vom Landrat angeführt wird, ergibt sich lediglich aus der unterschiedlichen Steuerkraft und deren Wachstum und damit aus der Sicht der einzelnen Gemeinde. Wem es überdurchnittlich gut geht, der bekommt etwas weniger, und wem es schlecht geht, der bekommt etwas mehr von der insgesamt zu verteilenden Finanzausgleichsmasse. Das ist ja auch der Sinn von Finanzausgleich.

Der Satz vom Landrat:

„Im Ergebnis würde also die angenommene Erhöhung der Steuerkraft der Gemeinden auf der Gegenseite dazu führen, dass die allgemeinen Finanzzuweisungen an die Gemeinden zurückgehen.“

Dieser Satz kann sich also nur auf eine einzelne Gemeinde beziehen und muss deshalb richtig lauten:

„Die überdurchschnittliche Erhöhung der Steuerkraft einer Gemeinde führt zu sinkenden allgemeinen Zuweisungen an diese Gemeinde.“

Basis für die Verteilung der Finanzausgleichsmasse ist eine jährlich neu zu bestimmende Bedarfsmesszahl mit der die ebenfalls jährlich neu zu ermittelnde Steuerkraftmesszahl jeder Stadt/Gemeinde verglichen wird. Die im FAG noch beschriebene zusätzliche Finanzausgleichsumlage betrifft nur Gemeinden mit einer extrem nach oben vom Durchschnitt abweichenden Steuerkraft. Insofern behält das Beispiel Spergau seine Gültigkeit. Mit der (falschen) Argumentation des Landrates ließe sich nicht erklären, warum der Landkreis ohne Kreisumlage(KUL)-Hebesatzveränderung bereits im Jahr 2008 ca. 3 Mill. € KUL-Mehreinnahmen zum Vorjahr hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass es von 2005 nach 2006 einen durchschnittlichen Steuerkraftmesszahlzuwachs von ca. 6,6 % gab, der allerdings bei den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich ausfiel.

Spitzenreiter waren Zerbst mit 115 %, Roitzsch mit 113 % und am Ende steht Zörbig mit einer rückläufigen Steuerkraft auf 98 %.
Grundlage für die Kreisumlageerhebung sind die gleichen Steuerkraftmesszahlen und die vom Land an die einzelnen Gemeinden geflossenen Zuweisungen aus dem vorvergangenen Jahr. Dass ab 01.01.2008 die Umlagegrundlage dahingehend verändert wurde, dass die zusätzliche Finanzausgleichsumlage die nur von Gemeinden mit extrem guter Steuerkraft zu zahlen ist, in Abzug zu bringen ist, macht das Umlagesystem nur gerechter und ändert nichts daran, dass der Kreis proportional zum Steuerkraftwachstum in den Gemeinden entsprechende Mehreinnahmen über die Kreisumlage erzielt. Die Wirkung von zu großen Anhebungen des KUL-Hebesatzes in 2008 lassen sich vereinfacht wie folgt darstellen:

Zörbig hatte im Jahr 2006 gegenüber 2005 eine um 2% gesunkene Steuerkraft also weniger Einnahmen als 2005, muss aber im Jahr 2008 (49,1/45,62-2*0,491%)=6,6 % mehr Kreisumlage als im Vorjahr zahlen. Ohne Hebesatzsteigerung wäre es 1 % weniger.

Zerbst hatte von 2005 nach 2006 eine Steuerkraftsteigerung um 15 % und muss (49,1/43+15%*0,491)=21,5 % mehr Kreisumlage als im Vorjahr zahlen. Bei einer Hebesatzsteigerung auf 46,5 % wären es „nur noch“ 15,1 %. Hier wird vor allem auch deutlich, dass Hebesatzsteigerungen für Gemeinden aus dem Altkreis Zerbst die gravierendsten Auswirkungen haben, weil der Hebesatz im Altkreis Zerbst im Vorjahr nur bei 43 % lag.

  

Günter Herder
Mitglied des Kreistages Anhalt-Bitterfeld