Die Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Köthen informiert:

 

Von der Kündigung eines Kita-Platzes eine wahre Geschichte!

 

Ich werde hier von einer Vorgehensweise des Schulamtes berichten, die ich bisher für nicht möglich gehalten hätte.

Seit Januar 2009 schickt die Familie H. ihre Tochter in eine Kita der Stadt Köthen. Diese Kita ist unsaniert, die Betreuung vor Ort dafür umso liebevoller.

Solange Kommunen noch Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas erheben (müssen?), ist es klar, dass die Bezahlung laut Vertrag erfolgen muss.

Die Eltern von L. H. füllten also pflichtbewusst mit der Aufnahme ihrer Tochter in eine städtische Kita eine Einzugsermächtigung aus. Dazu erfolgte vom Schulamt der Hinweis, dass sich die Abbuchung des 1. Beitrages etwas verzögern könnte, da die Aufnahme in die Kita relativ kurzfristig erfolgte. Nachdem im Februar 2009 noch keine Abbuchung der Elternbeiträge erfolgt war, wandten sich die Eltern an das Schulamt mit der Frage, ob sie den offenen Betrag lieber bar einzahlen sollten. Dies wurde abgelehnt, sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, es gehe alles seinen geordneten Gang.

Im März passierte nichts, aber Anfang April. Am ….. April erhielt die Familie H. nicht nur einen Bescheid darüber, dass sie der Stadt Köthen eine Summe von … schulde, sondern auch darüber, dass der Kita-Platz für L. H. gekündigt ist und das Kind ab 01.05.2009 die Einrichtung nicht mehr besuchen darf. Aufgelöst und mit Tränen in den Augen stand die Mutti vor mir. Ich griff sofort zum Telefonhörer und wählte wütend die Nummer des Schulamtes. Die zuständige Bearbeiterin war nicht erreichbar, eine andere Kollegin teilte mir mit, dass von Familie H. keine Einzugsermächtigung vorliege und deshalb die Familie zur Schuldnerin geworden sei. Auf meine Nachfrage, ob die Stadtverwaltung die Eltern, die aus welchen Gründen auch immer den Elternbeitrag nicht entrichten können, nicht erst einmal mahnen müsse, erhielt ich eine Antwort. Diese Antwort lautete:

Monatlich müssen so viele Kündigungen ausgesprochen werden, dass es gar keine Möglichkeiten gebe, Mahnungen raus zu schicken. Das wäre aber alles nicht so schlimm, die Familie könne ja die „Schulden“ begleichen oder Widerspruch einlegen.

Am nächsten Tag suchte Frau H. die Stadtkasse auf und zahlte die „Schulden“ ein. Nach einem Gespräch mit der Mitarbeiterin und einem weiteren Telefonat mit dem Schulamt stellte sich doch tatsächlich heraus:

Die Einzugsermächtigung der Familie H. liegt vor, wurde jedoch nicht gleich gefunden. 

Ist das die vielgepriesene Bürgerfreundlichkeit von der die Stadtverwaltung immer spricht?

 

Meine Mindestforderungen sind:

  1. Im Sozial- und Kulturausschuss werden die Regeln festgelegt, wie mit Zahlungssäumigen umzugehen ist bzw. in welcher Form Hilfestellung gegeben werden kann.
  2. Der Schulamtsleiter, der die Kündigung unterschrieben hat, entschuldigt sich persönlich bei Familie H.
  3. Die Verwaltung erklärt dem Sozial- und Kulturausschuss, wie oft solche Irrtümer in den letzten 5 Jahren aufgetreten sind und welcher Schaden der Stadt daraus entstanden ist.

 

P.S.: Bei der Familie H. handelt es sich zufällig um die Familie meines Sohnes.

 

In diesem Sinne

Marina Hinze/ Fraktionsvorsitzende

 

Wir sind für sie erreichbar: 

  

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