Diskussionsthemen
Landesentwicklungsplan
Was dem einen sin Uhl ist dem anderen sin Nachtigall
MdL Dr. Uwe-Volkmar Köck
Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt DIE LINKE.
„Blühende Landschaften“ sind nicht erst seit Kanzler Kohl als geflügeltes Wort für eine wirt-schaftlich aufstrebende Gegend gebräuchlich. Wie Pilze sind nach 1989 vor den Toren der Städte allerorts Gewerbegebiete, Einkaufszentren und Einfamilienhaussiedlungen aus dem Boden geschossen. Neue Autobahnen mit Hochgeschwindigkeits-kreuzen und –abfahrten sowie ein Netz ausgebauter Bundesstraßen durchziehen als Schlagadern das Land. Durch Bypässe sind eine größere Zahl der regelmäßig Verkehrsinfarkte verursachenden Ortsdurchfahrten bereits entschärft. Zwar pustet der Westwind nach wie vor die Bodenkrume von unseren Ackern, aber er zahlt neuerdings dafür. Mit Windenergie. Ungefähr 1.900 Wind-strom erzeugende Spargelstangen sind in Sachsen-Anhalts Himmel geschossen. Aller zwei Tage eine neue Anlage. Sie brechen endgültig die „Großmacht“ der Kirchtürme in den Dörfern. Und rauben hier einigen Anwohnern die Nerven und dort ein paar Fledermäusen das Leben. Damit es der zunehmenden Schar kleiner Privatjets nicht ebenso ergeht, tragen die Windmühlenflügel rote Spitzen und Positi-onslichter. Doch Fledermäuse können nun mal schlecht gucken. Ihr phänomenaler Ortungs-sinn hilft ihnen auch nicht, weil er durch die elektromagnetische Felder gestört wird.
„Was dem einen sin Uhl, ist dem anderen sin Nachtigall“ – prosaischer lässt sich nicht umschreiben, dass Zahl und Schwere der aus divergierenden Raumnutzungswünschen erwachsenden Konflikte zunehmen. Windparks, Schweinemastanlagen, Verkehrsprojekte, Steinbrüche, Müllverbrennungsanlagen – zu fast jedem dieser Vorhaben gibt’s eine Bürgerinitiative gratis. Immer häufiger führt der eskalierende Streit bis vor den Kadi. Als Schlichter und Moderator betritt nun die Raumordnung die Bühne. Ihre Instrumente sind das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren. In einem solchen Verfahren wird die „Raumverträglichkeit“ eines Vorhabens geprüft oder dessen raumverträglichste Variante herausgefiltert. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus den in allgemeinen Leitlinien, Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesentwicklung im Bundesraumordnungs- und Landesplanungsgesetz verankerten Wertvorstellungen der Gesellschaft im Umgang mit
der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressource Raum / Fläche. Diese werden in den jeweiligen Landesentwicklungsplänen sowie regionalen Entwicklungsplänen weiter konkretisiert und territorial in Planungskarten umgesetzt.
Während die Leitlinien die allgemeine Marschrichtung hin zu einer nachhaltigen Raumentwicklung vorgeben, die die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ansprüche an die Raumnutzung in Übereinstimmung bringen und für eine regional ausgewogene Raumentwicklung sorgen sollen, sind die allgemeinen und einzelfachlichen Grundsätze einzelfallbezogen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Mit diesem „Planungs-Chinesisch“ wird der Prozess des Interessenausgleichs zwischen verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten verstanden. Dabei ist immer das Ganze im Auge zu behalten. Da bei Privatinteressenten Privat noch immer vor Katastrophe geht, richten sich die Abwägungsgrundsätze nur an die öffentlichen Stellen. Aber Land, Landkreise und Kommunen verhalten sich bei Infrastrukturvorhaben oder bei der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten meist nicht anders. Der Grundsatz „Schutz des Bodens vor Versiegelung“ hat gegenüber dem Grundsatz „Für die wirtschaftliche Entwicklung sind ausreichend geeignete Flächen vorzusehen“ regelmäßig das Nachsehen. Um täglich 15 ha verringert sich dadurch in Sachsen-Anhalt die zur Erzeugung von Biomasse für die menschliche und tierische Ernährung, von nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen zur Verfügung stehende Fläche. Im Jahr 2250 wäre die heutige Landwirtschaftsfläche völlig aufgezehrt.
Das alles trotz eines während der Tolerierungsphase 1999 unter maßgeblicher Mitwir-kung der PDS entstandenen bundesweit als vorbildlich auf eine nachhaltige Entwicklung zielenden Landesentwicklungsplan (LEP).
Nach Willen der Magdeburger Koalition soll bis zum Ende der laufenden Wahlperiode ein neuer, stärker einem Wirtschaftswachstum verpflichteter LEP aufgestellt werden. Eine zentrale Rolle als Abwägungsgrundlage für die verbindlichen Inhalte des LEP, der nachgeordneten Regionalpläne, die kommunale Flächennutzungsplanung sowie alle raumrelevanten Planungen spielen die Grundsätze der Raumordnung für die Landesentwicklung. Sie bilden gewissermaßen die Leitplanken für alle landesplanerischen Entscheidungen der nächsten 10 bis 12 Jahre. Deshalb ist das innerhalb vier Wochen abgewickelte Verfahren zur Novellierung des diese Grundsätze enthaltenden Landesplanungsgesetz ohne Anhörung und breite Beteiligung der Öffentlichkeit ein riesengroßer Skandal. Das Gesäusel der CDU, diese Eile sei nötig, um den für die öffentliche Diskussion des eigentlichen LEP-Entwurfes vorgesehenen Zeitrahmen einhalten zu können, ist reinste Rosstäuscherei. Denn die zur Diskussion stehenden Inhalte des neuen LEP bewegen sich nur innerhalb der durch die Grundsätze des Landesplanungsgesetzes eingerammten Eckpfähle, sie selbst stehen völlig außerhalb der Diskussion. Dies bedürfte der erneuten Änderung des Landesplanungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund wird besser verständlich, warum DIE LINKE im Landtag so vehement versucht hat, an den der Opposition angelegten Fesseln zu zerren und noch zur Zweiten Lesung in einem Änderungsantrag einen kompletten Satz eigener landesplanerischer Grundsätze einzubringen.
Da das raumordnerische Schwert aber im Vollzug stumpf und schartig ist, bestehen insbesondere auf kommunaler Ebene durchaus Möglichkeiten für eine nachhaltige, auf Flächenrecycling und Verkehrsvermeidung orientierte Siedlungsentwicklung und dem Klimaschutz verpflichtete Kommunalpolitik.
Der Landesvorstand hat die Absicht, die Landesentwicklung zum thematischen Schwerpunkt des Septemberparteitages zu machen. In den nächsten Monaten wird die Landtagsfraktion deshalb auf parlamentarischer Ebene und im außerparlamentarischen Raum entsprechende Themen auf die Tagesordnung setzten.
Der demographische Anpassungsdruck und die nach wie vor dominierenden neoliberal orientierten Lösungsmuster gesellschaftlicher Probleme erfordern auch umfassende konzeptionelle Arbeiten. Wie will DIE LINKE die demographischen Probleme bewältigen? Wie steht sie zum Prinzip der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Daseinsvorsorge? Hat sie Alternativen zur geplanten starken Ausdünnung der Zahl der Grund- und Mittelzentren? Wie verhält sie sich zur Metropolregion Halle-Leipzig? Soll die „LINKE“ eigene Mindeststandards für Leistungen und Strukturen der Daseinsvorsorge formulieren? Dabei stehen wir nicht beim Punkte Null. Mit dem Zukunftspapier „Sachsen-Anhalt 2020“ verfügen wir bereits über eine gute konzeptionelle Aus-gangslage. Dabei gilt es zu berücksichtigen, das Raumordnung und Landesentwicklung zwar politikübergreifend agiert, selbst jedoch nur Teil der „großen“ gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen ist. Soziale Wohltaten und die Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme sind von der Raumordnung nicht zu erwarten. Ihre Missachtung wird jedoch zu deren Verschärfung beitragen.

