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Diskussionsthemen

Öffentlich rechtliche Medien

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Örrf) über alles?

Norbert Güntzel, Beitrag aus der Ausgabe 03/2008 des Informationsblattes "Mansfeld Links"  

 

Die nächste, turnusmäßige Erhöhung der Rundfunkgebühren steht 2009 an. Eingeschüchtert durch das Urteil des BVG aus Sept. 2007, dass sich die Politik da heraus zu halten habe und die letzte Erhöhung eben wegen deren Einmischung verfassungswidrig zu niedrig ausgefallen sei, werden CDU, SPD und Linke die höheren Gebühren befürworten, wird von der Landtagssitzung 24./25. Januar 2008 mitgeteilt. Die Pressemitteilung der Fraktion Die Linke. im Landtag Sachsen-Anhalt zu diesem Thema, dass das Rühren an den Gebühren, ein Kratzen an der Substanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei, wirft aber Fragen auf, denn ein Festschreiben des status quo ist wohl eine zu einfache, bequeme Lösung.

Welche Substanz ist denn erhaltenswert?
Aktuelle Untersuchungen bescheinigen den „zentralen“ Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ARD/ZDF, dass der Zeitanteil für politische Information kontinuierlich reduziert wird (z.B. 2003 zu 2004 um mehr als 10 %), verschlimmert noch durch Verlagerung in die „blinden“ Nachtstunden.

Die inhaltliche Wichtung der Themen und Auswahl durch die Redaktionen erlaubt beinahe demoralisierende Schlussfolgerungen. Die „Boulevardisierung“ und Emotionalisierung der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung ist unübersehbar und wird dem „Bild“-Niveau der privatwirtschaftlichen Medien immer ähnlicher.

Man muss schon die Hörerquoten mehrerer MDR-Kanäle addieren, um etwa die Quoten einzelner privater, regionaler Radioprogramme zu erreichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nur für die Hälfte der Radio- und Fernsehkonsumenten noch der Sender ihrer Wahl, wenn sie sich über Politik informieren wollen.

Auch auf dem Gebiet Kultur kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk kaum punkten. Während Medienwissenschaft und EU-Gremien sich plagen, „Kultur“ und „Hochkultur“ zu definieren, zählen die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu ihrem Kulturangebot auch solches, wie „Liebesgrüße mit Marianne & Michael“, Bambi-Verleihung, „Wider den tierischen Ernst“ und vergleichbares, damit die ca. 2 Std. tägliche Kultur-Sendezeit zusammenkommen bei ARD und ZDF.

Ist die gegenwärtige Gebührenregelung noch vertretbar?
Maßstab ist der Besitz eines Empfangsgerätes.  Auch wenn es nicht benutzt wird oder kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen wird, ist die gesetzlich sanktionierte Zwangsgebühr fällig und kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nur diesem zu gute. Das ist Wettbewerbsverzerrung, monieren EU-Gremien nicht zu Unrecht, denn im Kommunikations- und Informationszeitalter kennen Radio- und Fernsehprogramme keine Ländergrenzen mehr.

Der Gebührenzahler wird zwangsweise für eine Dienstleistung zur Kasse gebeten, die er (siehe oben) gar nicht will bzw. nicht in Anspruch nimmt und die deutliche Qualitätsdefizite aufweist.

Auf dem sicheren Polster der Gebühreneinnahmen (rd. 7,5 Mrd. € = ca. 80 % des Jahresetats) hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk  zum Moloch mit Selbstbedienungsmentalität verselbständigt. Der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt (2 Dutzend Fernseh- und weit über 60 Radioprogramme) mit undurchsichtigen Finanzstrukturen darf den stetig steigenden Preis für sein Angebot trotz bekannter Qualitätsmängel quasi selbst bestimmen. Die Managergehälter stehen hinsichtlich Publizierung wie in der freien Wirtschaft nicht zur Disposition, Produktionskosten werden nicht mehr veröffentlicht.

Dringender Reformbedarf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird über seine Finanzierung hinaus erkennbar hinsichtlich

  • der Programminhalte und -gestaltung gemäß Verfassungsauftrag der unabhängigen Grundversorgung in Politik, Bildung, Unterhaltung,
  • der demokratischen Einflussnahme der Verbraucher und Gebührenzahler, 
  • der rechtlichen Grundlagen im nationalen sowie EU-Rahmen, wenn er denn erhalten werden soll. 
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