Diskussionsthemen
Sicherheitspolitik
Standpunkt zur Sicherheitspolitik
12.04.2008
Jan Korte (MdB), Mitglied des Parteivorstandes
"Erklärung zu zwei Sicherheitsgesetzen"
Zwei Sicherheitsgesetze hat das Bundesverfassungsgericht binnen kurzer Zeit als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet und kassiert: Das NRW-Verfassungsschutzgesetz wegen der Online-Durchsuchung und zahlreiche Landes-Polizeigesetze wegen der massenhaften und anlassunabhängigen Erfassung von KFZ-Kennzeichen. Das ist auch für die Bundesregierung eine Niederlage, die darauf setzt, Bürger wie Schwerverbrecher zu behandeln und alle zu überwachen, um so den Terrorismus zu bekämpfen.
Die beiden neuesten Urteile reihen sich in eine lange Kette von Fällen ein, bei denen der Datenhunger des Staates und der Kahlschlag bei den Grundrechten vom Gericht gestoppt wurden. Beispielhaft seien der Lauschangriff und das Luftsicherheitsgesetz genannt. Man fragt sich, ob die Innenminister jeglichen Ehrgeiz verloren haben, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen. Völlig überraschend kamen die beiden Urteile nämlich nicht. Zahlreiche Experten, Vertreter der Berufsorganisationen von Rechtsanwälten und Ärzten und alle Bürgerrechtsorganisationen haben vor der Online-Durchsuchung gewarnt, weil sie extrem tief in die Grundrechte eingreift und keinen nachweisbaren Nutzen bringt.
Die Linksfraktion hatte in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gefragt, welchen zusätzlichen Nutzen die Online-Durchsuchung bringen könnte.
Antwort: Keinen.
Das ist zu dünn dafür, dass der Staat mittels Hacker-Software auf die Computer seiner Bürgerinnen und Bürger zugreifen will, um nach Terroristen zu fahnden.
Der Computer sei heute eine Art ausgelagertes Gehirn der Menschen, urteilte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Dort finden sich Liebesbriefe, Kontoauszüge, Chatprotokolle und vieles mehr, was die Fahnder nichts angeht.
Auch deshalb erkannte das Verfassungsgericht in dem Urteil zur Online-Durchsuchung das Recht auf digitale Intimsphäre, das im Kern nichts anderes sagt, als dass eine E-Mail ebenso geschützt ist wie der Brief auf Papier. Bedauerlich, dass die Bundesregierung diese Nachhilfe in praktischer Staatsbürgerkunde nötig hatte.
Die Botschaft ist klar: Nicht alles, was technisch möglich ist, darf im Kampf gegen den Terrorismus gemacht werden, weil sonst die Grundlage des demokratischen Rechtsstaates beschädigt wird. Wer sich nicht mehr sicher sein kann, dass er unbeobachtet reisen kann, weil alle Kennzeichen gespeichert und damit womöglich Bewegungsprofile erstellt werden, wer weiß, dass alle Telefonate, E-Mails und SMSe registriert und für den Staat vorgehalten werden, wer fürchten muss, dass Agenten des Verfassungsschutzes den heimischen PC knacken und die Daten plündern, wer keinen Schritt unbeobachtet tun kann, weil jede Wohnung verwanzt sein kann und an jeder Ecke Videokameras hängen, der wird sein Verhalten ändern und sich möglichst so benehmen, wie es Schäuble erwartet, um sich nicht verdächtig zu machen. Damit verändert die (voll)ständige Überwachung aller Bürger die Gesellschaft.
Ob diese klare Botschaft beim Innenminister und seinen Kollegen von CDU und SPD ankommt, ist offen.
Weil DIE LINKE im Bundestag sich darauf nicht verlassen will, hat sie einen Antrag eingebracht, der ein Moratorium für alle geplanten Sicherheitsgesetze und eine Überprüfung aller beschlossenen Gesetze fordert.
Das nächste Urteil hingegen wird schon in Kürze kommen. Diesmal wird es die Vorratsdatenspeicherung sein, die auf dem Prüfstand steht.
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