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Diskussionsthemen

Steuerpolitik / Finanzen

Ab 2013 Sachsen-Anhalt schuldenfrei?!

MdL Dr. Angelika Klein, Mitglied der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt DIE LINKE.
Sprecherin für Finanzpolitik, Haushaltspolitik

 

In den vergangenen Wochen hat Finanzminister Bullerjahn wiederholt betont, dass er gewillt ist, bereits ab 2013 in Sachsen-Anhalt wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und zugleich eine vorzeitige Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung einzubauen. Gegenwärtig hat das Land ein Defizit von über 1 Mrd. Euro, das versucht der Finanzminister durch Neuverschuldung und eine rigorose Haushaltssperre zu überwinden. Ob das gelingt, ist fraglich. In den kommenden Jahren kommen nach der jüngsten Steuerschätzung noch mal mindestens 160 Mio. Euro Mindereinnahmen jährlich dazu. Die Schlussfolgerung von Finanzminister Bullerjahn, nun jährlich mindesten 200 bis 300 Mio. € sparen zu wollen geht völlig an der Realität vorbei. Einsparungen gab es im Übrigen trotz Einnahmeausfällen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/11 nicht.

Der Großteil des Landeshaushaltes ist langfristig durch Rechtsverpflichtungen auch des Bundes gebunden. Eine Haushaltssperre allein wird wohl nicht reichen, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Im Ergebnis der Föderalismusreform II beschlossen Bundesrat und Bundestag ein vollständiges Neuverschuldungsverbot für die Länder ab 2020 und eine mögliche Neuverschuldung des Bundes ab 2016 von 0,35 Prozent, das entspricht rund 9 Mrd. € jährlich.

Bullerjahn will nun in der Landtagssitzung im Juni 2010 eine Änderung der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalts beantragen, nach der eine Neuaufnahme von Krediten bereits ab 2013 nur noch in Katastrophensituationen möglich sein soll. Damit greift er Entscheidungsmöglichkeiten künftiger Landesregierungen und Landesparlamente vor und schafft Fakten. Der nächste Jahr zu wählende Landtag muss sich dann dem Schuldenverbot beugen oder erneut die Landeshaushaltsordnung ändern.

Auch die Fraktion DIE LINKE steht zu einem ausgeglichenen Haushalt und doch hat sie sich wiederholt gegen ein Verschuldungsverbot in der Landesverfassung und im Grundgesetz ausgesprochen. Ein Schuldenverbot löst nicht das Problem der Verschuldung an sich. Völlig ausgeblendet wird in der Debatte um ein Verschuldungsverbot die Frage nach den Einnahmen der öffentlichen Hand. Seit rund 10 Jahren gibt es eine Steuerpolitik in der Bundesrepublik, die die Besserverdienenden entlastet. Kredite wurden zugunsten der Banken aufgenommen. Entgegen aller Beteuerungen der gegenwärtigen und früheren Bundesregierungen entleeren die seit 2000  praktizierten Steuersenkungssysteme die Staatskassen. Hier hat die Koalition im Bund endlich ihre Hausaufgaben zu erledigen und umzusteuern. Und die Länder, so auch Sachsen-Anhalt, stehen in der Verantwortung, den dazu notwendigen Druck auf den Bund wesentlich zu erhöhen.

Durch ein Schuldenverbot, ob nun in den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern oder im Grundgesetz und den Landesverfassungen, werden die politischen Spielräume der Parlamente grundlegend eingeschränkt. Ihr Budgetrecht wird drastisch beschnitten und den Parlamentariern wird von vorn herein ein verantwortungsloses Handeln unterstellt.
Die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht  - muss eine politische Entscheidung sein und bleiben – damit befürworten wir nicht eine Neuverschuldung ohne Wenn und Aber. Eine Änderung der Landeshaushaltsordnung wird von uns nicht mitgetragen.

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