Diskussionsthemen
Steuerpolitik / Finanzen
Das neue Finanzausgleichgesetz zwischen Anspruch und Wirklichkeit
MdL Gerald Grünert,
kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt DIE LINKE.
11.12.2009
Die notwendige Reform des Finanzausgleiches (FAG) zwischen dem Land und den Kom-munen steht nicht erst seit dem Beginn der 5. Legislaturperiode im April 2006 regelmäßig auf den Tagesordnungen des Landtages. Vor allem im fachlich zuständigen Innenaus-schuss ist das Thema ein echter Dauerbrenner geworden. Nicht ohne Grund.
Mit solchen Anträgen wie mit dem zur Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs (Drs. 5/853) und zur Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise (Drs. 5/1456) forderte DIE LINKE die Landesregierung fast permanent auf, einerseits den Anforderungen der Landesverfassung gerecht zu werden. Neben den Verfassungs-grundsätzen aus den Artikeln 87 (Kommunale Selbstverwaltung (Pflichtaufgaben – Kos-tendeckung durch Land) und 88 (Kommunale Finanzen, Finanzausgleich, Haushaltswirt-schaft und Abgabenhoheit) der Landesverfassung gab andererseits die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtes einen entscheidenden Impuls zur Diskussion über die Fortentwicklung des Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt. Zu nennen ist insbesondere das Urteil vom 21. Juni 2005, das den Gesetzgeber dort veranlasste, einen vollständigen Sys-temwechsel vom Steuerverbund zur Bedarfsorientierung mit der Folge zu vollziehen, dass die Kommunen für die Erledigung der Pflichtaufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis sowie für die Wahrnehmung eines Mindestmaßes freiwilliger Selbstverwal-tungsaufgaben nunmehr eine finanzielle Mindestausstattung erhalten, die unabhängig von der Einnahmesituation des Landes ist.
Im Jahr 2007 scheiterte zunächst der Versuch der Landesregierung, dem Landtag einen beratungsfähigen Gesetzentwurf zu unterbreiten. Im zweiten Anlauf legte sie im April 2009 einen Referentenentwurf vor, der im Juni nach heftiger Kritik in veränderter Form in den Landtag eingebracht und bis Anfang Dezember in zahlreichen Ausschüssen beraten wur-de. Insbesondere die stark reduzierte FAG-Summe sorgte für erheblichen Streit in der kommunalen Familie. Im Verlauf der Gesetzesberatung schien die Regierungskoalition nur langsam zu begreifen, dass die ursprünglich vorgesehene Finanzausgleichmasse viel zu niedrig bemessen war. Nachdem CDU und SPD bereits im November deutlich nachbes-sern mussten, wurde den Kommunen kurz vor der 2. Lesung im Dezember noch ein Aus-gleich für einen Teil der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer versprochen. Grundsätzlich begrüßte DIE LINKE die damit verbundene Anhebung der Finanzaus-gleichsmasse.
In Folge der Finanzmarktkrise und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Rezession verschärft sich seit Jahresbeginn die kommunale Finanzlage zusehends. Absehbar sind bereits für dieses, aber auch für die nächsten Jahre erheblich niedrigere Einnahmen und höhere Ausgaben. In Zeiten der Krise ging DIE LINKE wie bereits im Bernburger Appell im August 2009 angekündigt, in die abschließende Lesung des neuen Finanzausgleichsge-setzes mit einem Paket an konkreten Vorschlägen zur finanziellen Stabilisierung der Kommunen. Der dazu vorgelegte Änderungsantrag umfasst u.a. folgende Punkte:
- Finanzielle Mindestsicherung für die kommunalen Kassen! Dazu sollte das Land den Kommunen in den Jahren 2010 und 2011 die Summe in Höhe von 1.713.644.994 Euro überwiesen, wie sie dies bereits im Jahr 2009 tat.
- Verzicht des Landes auf die Rückzahlungsforderungen gegenüber den Kommu-nen in Höhe von jeweils rund 80 Millionen Euro in 2010 und 2011.
- Sonderbedarfszuweisungen sollten die kreisfreien Städte und die Landkreise mit einer weit unterdurchschnittliche Einwohnerdichte (Salzwedel, Stendal, Jerichower Land, Wittenberg) erhalten.
- Gleichbehandlung der kreisfreien Städte, da die kreisfreien Städte als Oberzentren die gleichen Aufgaben wahrzunehmen haben. Bei Ermittlung der Bedarfsmesszahl soll-te der Gemeindegrößenansatz einheitlich 112 v.H. betragen.
- Mit Ausnahme der Mittelzentren sollten die geplanten zusätzlichen Zuweisungen des Landes in Höhe von 11 Millionen Euro nicht nur den Grundzentren, sondern allen kreisangehörigen Gemeinden Sachsen-Anhalts zu Gute kommen, die am 01.01.2010 den Bestimmungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes entsprechen oder als bestandsfähig gelten. Dies hätte nicht nur zu einem nachhaltige-ren Ausgleich der finanziellen Belastungen in der kommunalen Familie geführt, son-dern viel mehr noch eine bessere Kompatibilität des Finanzausgleichsgesetzes hin zur Aufstellung eines neuen Landesentwicklungs-planes geschaffen.
- Die kommunale Investitionspauschale sollte deutlich angehoben werden, um die Kommunen dabei zu unterstützen, notwendige Investitionen aufgabengerecht vorzu-nehmen.
Mit diesem Maßnahmenpaket beabsichtigte DIE LINKE, die Kommunen als Rückgrat der Öffentlichen Daseinsvorsorge in unserem Land zu stärken und einer Verlagerung der Neuverschuldung vom Land auf die Kommunen im Wesentlichen zu verhindern. Die Erhö-hung der Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf dem Wege der Neuverschuldung war für DIE LINKE kein Tabu, denn aus ihrer Perspekti-ve werden nur finanziell stabile Kommunen es ermöglichen, Sachsen-Anhalt langfristig zu gestalten, die Wirtschaft nachhaltig zu entwickeln, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaf-fen und so einen sicheren Weg aus der Krise zu finden. Gleichwohl DIE LINKE intensiv bemüht war, die CDU/SPD-Landesregierung von der Richtig- und der Wichtigkeit dieses Maßnahmenpaketes zu überzeugen, fand ihr Änderungsantrag keine Mehrheit im Parla-ment.
Das durch eine Mehrheit von CDU und SPD in namentlicher Abstimmung u.a. gegen die Stimmen der LINKEN und FDP am 10. Dezember 2009 beschlossene FAG ist aus Sicht der LINKEN nicht geeignet, den objektiven Erfordernissen vor Ort hinreichend Rechnung zu tragen. Für viele Kommunen, vor allem im kreisangehörigen Raum, wird das neue FAG in den kommenden Jahren existentielle Einschnitte und zugleich eine Erhöhung der Ver-schuldung mit sich bringen. Aus Sicht der LINKEN verkennen Landesregierung und Koali-tion den Ernst der Lage. Dieses Finanzausgleichsgesetz ist der entscheidende Fehler der CDU/SPD-Regierungskoalition im Doppelhaushalt 2010 / 2011. Darüber hinaus ist der von den Böhmer-Regierung viel gepriesene Strukturwandel von der Umlage- zur aufgabenbe-zogenen Finanzierung faktisch ausgefallen. Frag- und kritikwürdig ist diesbezüglich nicht nur die gewählte Kostenermittlung über die Jahresrechnungsstatistiken. Ob dieses Fi-nanzausgleichsgesetz verfassungsrechtlichen Bestand haben wird bleibt zunächst abzu-warten.
Erläuterungen zum Finanzausgleichsgesetz (FAG):
Die darin enthaltenen Regelungen sind in drei Teilbereichbereiche gegliedert.
- Der erste Teil bestimmt die Zuweisungen des Landes an die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. Dazu gehören u.a. Festlegungen zur Höhe und zur Aufteilung der Finanzausgleichmasse, die Angabe der Mittel für die Auftragskostenerstattung (übertragener Wirkungskreis) und die besonderen Ergänzungszuweisun-gen, sowie Regelungen zur Verteilung der allgemeinen Zuweisungen (eigener Wirkungskreis) und Bestimmungen zu gesonderten Bedarfszuweisungen.
- Gegenstand des zweiten Teils ist der interkommunale Fi-nanzausgleich u.a. mit Regelungen zur Kreis-, Verwaltungsgemeinschafts- und Verbandsgemeindeumlage.
- Der dritte und letzte Teil umfasst Vorschriften, Verfahren und Schlussbestimmungen wie beispielsweise die Verzinsung von gegenseitigen Ansprüchen, Einwohner- und Gebietsfestlegungen und das Inkrafttreten des Gesetzes.

