Einführung des Kraftstoffes „Super E10“
Von Jürgen Keil, Blickpunkt 03/2011;
Auf Beschluss der Bundesregierung ist seit Anfang Februar der neue Kraftstoff „Super E10“ an Tankstellen erhältlich. Der Kraftstoff „Super E10“ enthält 10 % Bio-Ethanol, während der bisherige Kraftstoff „Super“ nur 5 % Bio-Ethanol beinhaltet.
Von Jürgen Keil, Blickpunkt 03/2011
Auf Beschluss der Bundesregierung ist seit Anfang Februar der neue Kraftstoff „Super E10“ an Tankstellen erhältlich. Der Kraftstoff „Super E10“ enthält 10 % Bio-Ethanol, während der bisherige Kraftstoff „Super“ nur 5 % Bio-Ethanol beinhaltet. Mittlerweile wird „Super E10“ an den meisten Tankstellen angeboten. Obwohl dieser Kraftstoff billiger gegenüber dem alten „Super“ angeboten wird, sind die Zapfsäulen für den „Super E10“ meist leer.
Dies ist auf Grund der vorhandenen Informationspolitik zur Verträglichkeit des so genannten Bio-Kraftstoffs nicht verwunderlich. Aus der „Untersuchung zur E10-Verträglichkeit“ von VDA und VDIK (herausgegeben von DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH im Jahr 2010, letzter Stand 1. März 2011, siehe www.dat.de/e10liste) geht nicht eindeutig hervor, welches Auto verträglich ist und welches nicht. Die Angaben der Untersuchung gelten für die meisten Autotypen, aber meist nur für die neueren Modelle. Dies wird besonders deutlich durch die allgemeine Empfehlung in der „Untersuchung zur E10-Verträglichkeit“ für Ford-Modelle. Es wird geraten die Superkraftstoffsorten zu tanken, „wenn diejenigen Teile und Systeme des Fahrzeugs, die mit Kraftstoff in Verbindung kommen, nicht mehr im Originalzustand erhalten sind beziehungsweise wenn nicht bekannt ist, ob es sich bei den Kraftstoff führenden Teilen noch um Originalprodukte handelt.“ Diese Angabe zu den Ford-Modellen gilt bestimmt auch für die meisten älteren Auto-Modelle der anderen Herstellermarken. Damit ist die Vorsicht vieler Autobesitzer erklärlich, denn wer kann für einen Gebrauchtwagen mit Sicherheit sagen, dass alle Teile noch original bzw. noch im originalen Zustand sind. Hinzu kommt, dass in der Untersuchung auf die Frage, „Was müssen Sie beachten?“, folgende Antwort gegeben wird: „Denn Fahrzeuge, die nicht E10 vertragen, können bereits durch einmaliges Betanken mit E10 dauerhaft beschädigt werden.“ Viele Fachleute haben in den Medien auf mögliche Schäden (auch Totalschäden) hingewiesen und gaben die Auskunft, dass das Betanken mit E10 zu häufigeren Ölwechsel führt. Es scheinen noch viele andere Unklarheiten zu bestehen, deshalb ist die Einführung des neuen Kraftstoffs eigentlich verantwortungslos.
Nun hat ja die Bundesregierung behauptet, dass sie durch eine Richtlinie der EU gezwungen ist, diesen neuen Kraftstoff einzuführen. Aber Verantwortliche der EU-Kommission haben am 28. Feb. 2011 dieser Behauptung widersprochen. Die angesprochene Richtlinie aus dem Jahr 2009 gibt nur an, dass bis zum 1. Januar 2020 auch im Verkehrsbereich mindestens 10 % der Energie aus erneuerbaren Energien sein müssen. Die EU gibt aber nicht vor, wie dieses Ziel erreicht wird. Die Vertreter der EU-Kommission verweisen deshalb darauf, dass andere EU-Staaten andere Maßnahmen eingeleitet haben, z.B. Förderung von Elektro- oder Hybridautos.
Andere Experten empfehlen den Einsatz von Biogas, welches wesentlich umweltfreundlicher (CO2-Senkung größer) sein soll. Im Unterschied zum Bio-Ethanol (für „Super E10“), welcher aus wertvollen Nahrungsmitteln, wie Mais, Weizen, Zuckerrüben und Zuckerrohr hergestellt wird, wird das Biogas aber aus Tier-, Pflanzen- und Futterabfällen produziert. Die Förderung von „Super E10“ und die Förderung des Anbaus so genannter „Power-Pflanzen“ (Mais, Zuckerrohr u. a.) heißt auch, das Nahrungsmittel stark verknappt werden. Dies führt unweigerlich zu einer Preissteigerung für die meisten Nahrungsmittel in Deutschland und in anderen Ländern. In den Entwicklungsländern kann dies auch Hunger für viele Menschen bedeuten.
Die vorschnelle Einführung des neuen Kraftstoffes zeigt vor allem, dass die Interessen der Hersteller von Autos und Bio-Ethanol berücksichtigt werden (Staat und Ölkonzerne verdienen mit). Dies geschieht wieder zu Lasten der Besitzer von Gebrauchtwagen, also Bürgern, die keine Neuwagen haben.

