Es geht nicht um die „Pille danach“
Von Andreas Bergemann, Blickpunkt 03/2013;
Da geht eine Frau zu ihrer Ärztin und äußert den Verdacht, vergewaltigt worden zu sein, obwohl sie sich nicht genau erinnern kann. Alle Spuren deuten darauf hin, dass tatsächlich eine Vergewaltigung unter Anwendung von KO-Tropfen stattgefunden hat.
Von Andreas Bergemann, Blickpunkt 03/2013
Da geht eine Frau zu ihrer Ärztin und äußert den Verdacht, vergewaltigt worden zu sein, obwohl sie sich nicht genau erinnern kann. Alle Spuren deuten darauf hin, dass tatsächlich eine Vergewaltigung unter Anwendung von KO-Tropfen stattgefunden hat. Nun kommt es darauf an, die Spuren so schnell wie möglich zu sichern. Die Ärztin nimmt Kontakt mit einem Krankenhaus auf, das die Möglichkeit hat, die Beweise gerichtsfest zu sichern und wird abgewiesen. Es war ein „katholisches Krankenhaus“. Der Versuch, die Patientin, das Vergewaltigungsopfer, bei einem anderen Krankenhaus anzumelden, zeitigt denselben Misserfolg. Ebenfalls unter Hinweis auf den Sonderstatus als „katholisches Krankenhaus“. Beide Krankenhäuser werden zu 100% aus Steuergeldern finanziert. Dieser Vorgang ist ein Skandal.
In meinen Augen ist das unterlassene Hilfeleistung und somit strafbar. Die Medien (Fernsehen und Rundfunk), die gerade auf Grund der Neugestaltung der GEZ eine Werbekampagne laufen haben, dass sie uns Konsumenten allseitig und objektiv, wahrheitsgemäß und umfassend informieren, wollen uns weismachen, dass es bei der Ablehnung eines Vergewaltigungsopfers um die Verschreibung einer „Pille danach“ ginge, was katholischer Ethik widerspreche. Das ist eine Lüge. Es ging bei der Aufnahme dieser Patientin allein um Beweisaufnahme und Beweissicherung wegen der Vergewaltigung. Die „Pille danach“ war von der erst behandelnden Ärztin längst verschrieben worden. Das stellt in meinen Augen eine grobe Verkürzung des Problems dar. Es geht hier meiner Meinung nach um viel Grundsätzlicheres. Nämlich um die Rollen der christlichen Kirchen in unserem Lande.
Es darf keinen Sonderstatus für konfessionell gebundene Kliniken geben. Auch die Kirchen haben das Grundgesetz und alle andern Gesetze zu achten, auch das Antidiskriminierungsgesetz. Und das Arbeitsrecht etc.

