Information zur Miete
Von Jürgen Keil, Blickpunkt 03/2013;
Im Nov. 2012 erfolgte seitens der KomBA eine Anpassung der angemessenen Unterkunftskosten (angemessene Brutto-Kaltmiete) für alle ALG-II-Betroffenen. Ein entsprechender Artikel „Neue Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung“ steht im Informationsblatt des Kreises Anhalt-Bitterfeld, Ausgabe 23/2012.
Von Jürgen Keil, Blickpunkt 03/2013
Im Nov. 2012 erfolgte seitens der KomBA eine Anpassung der angemessenen Unterkunftskosten (angemessene Brutto-Kaltmiete) für alle ALG-II-Betroffenen. Ein entsprechender Artikel „Neue Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung“ steht im Informationsblatt des Kreises Anhalt-Bitterfeld, Ausgabe 23/2012. Die Angemessenheitsrichtwerte (AR’e) für die Kosten der Unterkunft (max. Brutto-Kaltmieten) wurden verändert. Alle ALG-II-Betroffenen und Wohngeld-Empfänger, deren Unterkunftskosten höher als die vorher gültigen AR’e (für diese Kosten) waren, haben eine Anrecht auf eine Nachzahlung (rückwirkend gültig ab April 2012) bis zu der neuen Höhe des AR’es (siehe Tabelle im genannten Artikel), sofern der neue AR höher als der alte AR ist.
Diese Nachzahlung erhält nur derjenige, der einen Überprüfungsantrag an die KomBA bzw. Wohngeldstelle stellt. Grundlage für diesen Antrag ist die o. g. Mitteilung zur Richtlinie. Die höheren Unterkunftskosten werden nicht automatisch rückwirkend nachgezahlt.

