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Mietwucher oder normale Mieterhöhung?

Von Jürgen Keil im Blickpunkt 11/2011;

Ende Oktober 2011 erhielten viele Bürgerinnen und Bürger von Bitterfeld-Wolfen und Umgebung einen Brief ihres Vermieters mit der Ankündigung einer Mieterhöhung um 20 % ab 1. Januar 2012.

 

Von Jürgen Keil im Blickpunkt 11/2011

 

Ende Oktober 2011 erhielten viele Bürgerinnen und Bürger von Bitterfeld-Wolfen und Umgebung einen Brief ihres Vermieters (kommunale bzw. genossenschaftliche Wohnungsgesellschaft) mit der Ankündigung einer Mieterhöhung um 20 % ab 1. Januar 2012. Als Begründung diente der Mietspiegel 2011, der in der Mitte des Jahres 2011 im Auftrag der „Stadt Bitterfeld-Wolfen“, des „Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Bitterfeld und Umgebung e. V.“ und des „Mietervereins Dessau & Umgebung e. V.“ erstellt wurde. Das Gültigkeitsdatum des Mietspiegels wurde auf den 1. Januar 2011 zurückgesetzt.

Dass die Wohnungsgesellschaften einen finanziellen Vorteil haben, ist nahe liegend. Auch die Verantwortlichen der Stadt versprechen sich anscheinend eine Entlastung der finanziellen Situation. Da die meisten Mieter aber Geringverdiener, Hartz-IV-Empfänger und Rentner sind, trifft diese enorme Mieterhöhung vor allem die ärmeren Schichten. Dies scheint die Verantwortlichen nicht zu stören. Ihre Rechnung wird nur kurzfristig aufgehen. Das Ansehen der Stadtoberen wird weiter sinken, ihren Worten werden immer weniger Bürger – Glauben schenken. Viele Mieter werden sich nach einem preiswerteren Wohnraum umschauen.

Dass auch die kommunalen Gesellschaften und die Kontrollinstanzen (Beauftragte) der Stadt nur die finanzielle Seite betrachtet haben, ist zumindest sehr bedenklich. Die Mieterhöhungen erfolgen auch in der Mehrheit der Fälle, ohne dass – Verbesserungen in den jeweiligen Wohnungen bzw. an den jeweiligen Wohngebäuden geschehen sind. Viele Bürger erwarten von den kommunalen Gesellschaften eigentlich ein anderes Herangehen im Interesse der Bürger und damit der Stadt. Die Interessen der Bürger werden offensichtlich nicht berücksichtigt. Ein Euro kann nur für eine Sache ausgegeben werden, das heißt, die finanzielle Situation für andere Bereiche innerhalb der Stadt wird sich enorm verschlechtern.

Was den Mieterverein bewog am Mietspiegel mitzuarbeiten, ist mir unbekannt. Vielleicht nahm der Verein aufgrund der Darstellungen von Vertretern des Eigentümervereins und der Stadt an, mit diesem Mietspiegel die Mieten dauerhaft stabilisieren zu können. 

Eine Aussage war früher immer, dass der Mietspiegel nicht dazu verwendet werden soll, um Mieterhöhungen durchzuführen. Auch daran können sich viele Verantwortliche anscheinend nicht mehr erinnern. Der Mietspiegel ist in folgender Hinsicht zu betrachten bzw. einzuschätzen:

  1. Warum wird der Mietspiegel als Anlass genommen, um die Wohnungsmiete für die meisten Bürger von Bitterfeld-Wolfen und Umgebung um 20 % ansteigen zu lassen?
  2. Besonders in Wolfen-Nord wurden in den letzten Jahren viele Wohngebäude abgerissen. Die Verantwortlichen der Wohnungsgesellschaften und auch Vertreter der Stadt haben alle Behauptungen der Marktbereinigung zurück gewiesen. Der Abriss von Wohngebäuden sollte angeblich nicht zu Mietsteigerungen führen. Kann sich daran keiner mehr erinnern?
  3. Auch die Einordnung in „einfacher, mittlerer oder guter Wohnlage“ im Mietspiegel muss näher untersucht werden. Dass die Wohnlage von vier- bis sechsgeschossigen Wohngebäuden zum Teil mit gut bezeichnet wird, ist äußerst zweifelhaft. Wie muss dann eigentlich die Wohnlage von Einfamilienhäusern mit eigenem Garten definiert werden? 
  4. Auch innerhalb des Mietspiegels gibt es Unregelmäßigkeiten. Die Kennzeichnung der Wohnlage hat sich für einige Wohngebäude z. B. von „mittlerer Lage“ auf „gute Lage“ geändert. Eine Begründung ist dafür nicht angegeben. Warum?

 

Die Mietspiegel sind noch weiter zu untersuchen und auch miteinander zu vergleichen, um alle Unregelmäßigkeiten zu erkennen.

Die Mietsteigerung um 20 % ab 1. Januar 2012 trifft viele Bürger in Bitterfeld-Wolfen und Umgebung sehr hart. Da die Ankündigung dieser Erhöhung in die Vorweihnachtszeit fällt, kann dies auch als unsauberes und unehrliches Weihnachtsgeschenk betrachtet werden.

Für Hartz-IV-Betroffene und Geringverdiener sind die Auswirkungen besonders gravierend. Obwohl sie meist die „Kosten der Unterkunft (KdU)“ erhalten, sind viele Betroffene bei den „KdU“ schon jetzt an der Erstattungsgrenze, dies heißt sie müssen in eine kleinere Wohnung ziehen (kaum vorhanden) oder die Kosten für Lebensmittel und Bekleidung noch weiter senken. An einer gesellschaftlichen Teilhabe oder Teilnahme können die Betroffenen noch weniger denken.

Auch an eine Besserung der Lage für die Betroffenen ist zurzeit nicht zu denken, da die KomBA seit Jahren keine höheren „KdU“ zahlt. Die KomBA ist ein Teil der Kreisverwaltung und Nachfolgerin der ehemaligen ARGE (Arbeitsgemeinschaft zwischen Agentur für Arbeit und Kreisverwaltung). Die Nachfolgerin der ARGE die „KomBA“ sollte nach Aussage bekannter Politiker alles besser machen. Davon merken die Betroffenen nichts. Nicht die Verbesserung der Situation für die Betroffenen steht im Mittelpunkt, sondern die Einsparung von Mitteln zu Lasten der Betroffenen. Kennzeichen dafür sind z. B. der Anstieg von Sanktionen, die zögerliche Bearbeitung von berechtigten Leistungsansprüchen, während Leistungskürzungen (auch wenn sie unberechtigt sind) sehr schnell und rigoros bearbeitet werden, und weitere „Einsparungen (Nichtgewährung von berechtigten Leistungsansprüchen)“ zu Ungunsten der Hartz-IV-Betroffenen.

Nun die KomBA ist letztlich nicht verantwortlich für die „KdU-Erhöhung“, die Verantwortung liegt beim Kreistag. Von den Mitgliedern des Kreistags ist ein Kreistagsbeschluss zu verlangen, um die „KdU“ entsprechend den wirklichen Mieten ab dem Jahr 2012 zu erhöhen. Die Abgeordneten des Kreistages sind also jetzt gefragt. Sie müssen nun tatsächlich zeigen, welche Interessen sie vertreten. Die Mitglieder des Kreistages haben Einfluss darauf, die „KdU“ durch einen Kreistagsbeschluss umgehend anzuheben, damit verhindert wird, dass bald viele Bürger umziehen müssen oder zukünftig keine Wohnung mehr haben und damit obdachlos werden. 

Auch die KomBA könnte als Teil der Kreisverwaltung etwas tun, um die drohende massenhafte Umzugswelle bzw. die zunehmende Obdachlosigkeit zu verhindern. Dafür müsste sie aber im Interesse der Betroffenen tätig werden. Zurzeit ist dies nicht in Sicht. Anscheinend will sie abwarten, dies wird als „Untersuchung bzw. Feststellung der reellen Miethöhen“ bezeichnet. Im Interesse der betroffenen Bürger müsste die KomBA wirklich aktiv werden und den Kreistag auffordern, einen Beschluss zur Erhöhung der Erstattungsobergrenze für die „KdU“ um 20 % zu fassen.

Das Einzige, was die KomBA macht, sie verlangt von den Betroffenen nicht nur eine Kopie des „Mieterhöhungsverlangens vom Vermieter“ sondern sie fordert auch eine Kopie der „Zustimmung zur Mietzinserhöhung“ des Mieters an den Vermieter.

Die betroffenen Bürger können nur gemeinsam etwas erreichen. Der Mietpreistreiberei und der gleichzeitigen Lohndrückerei muss Einhalt geboten werden. Viele Menschen erhalten seit Jahren keine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung. Die Forderung nach Löhnen und Gehältern, von denen die Menschen auch leben können, ist aktueller den je. Um die ständigen direkten und indirekten Erpressungen der Beschäftigten zu beenden, ist das Hartz-IV-Gesetz mit seinen schikanösen Regelungen abzuschaffen. An seine Stelle muss ein soziales System ohne Schikanen und ohne Entrechtung der Betroffenen treten.

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