Informationen zu Hartz IV

Bürger aus Dessau, Bitterfeld-Wolfen und anderen Orten trafen sich am Mittwoch, den 9. April 2008 im Dessauer Regionalbüro der Partei DIE LINKE, um über neue Regelungen zu Hartz IV zu diskutieren.

Bürger aus Dessau, Bitterfeld-Wolfen und anderen Orten trafen sich am Mittwoch, den 9. April 2008 im Dessauer Regionalbüro der Partei DIE LINKE, um über neue Regelungen zu Hartz IV zu diskutieren. Hier betreut und unterstützt Gerhard Liebscher hilfesuchende ALG-II-Empfänger im Umgang mit den Behörden (ARGE und Bezirkssozialgericht). Seit kurzem unterstützt ihn dabei Ulrike Bösner.

Gerhard Liebscher erläuterte verschiedene Probleme zu ALG-II-Bescheiden. Er verwies darauf, dass bei der Aufforderung der ARGE zur Wohnungssuche eine realistische Vorgabe seitens der Behörde entsprechend der vorhandenen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt dem Betroffenen vorzugeben ist. Die freie Wohnungswahl darf durch zu enge Vorgaben (Angemessenheitsprüfung) nicht eingeschränkt werden. Zu beachten ist auch ein Urteil des Landessozialgerichtes Hessen aus dem Jahr 2007, dass bei einem Umzug aus sozialen Gründen der Betroffene die Kautionszahlung nicht übernehmen muss. Die Kaution muss die Behörde bezahlen.

Weitere Diskussionen gab es zu den Rückzahlungsforderungen der Behörde. Diese sind nicht zurück zu zahlen, wenn der Leistungsbezieher keine Schuld am erhöhten Leistungsbezug hatte. In diesem Fall kann der Betroffene die Rückzahlung durch die Einleitung rechtlicher Schritte (Widerspruch, Klage) ablehnen. Weiterhin sind alle von der Behörde geforderten Rückzahlungen dem Betroffenen schriftlich vorher zur Kenntnis zu geben, um seine Möglichkeit nicht einzuschränken, sich zum jeweiligen Fall zu äußern (z. Bsp. Einverständnis mit Hinweis auf erforderliche Ratenzahlung, Widerspruch). 

Wichtig ist auch das Gerichtsurteil zum Strompreis und zu dem Heizkostenanteil Warmwasser des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2007. In diesem Urteil wurde für eine Einzelperson entsprechend den Regelsatzrichtlinien ein angemessener Strompreis von 20,76 € und ein Warmwasserpreis (Heizkostenanteil) von 6,22 € festgestellt. Dies heißt, dass die darüber liegenden Kosten von der kommunalen Behörde zu tragen ist.
Zum Abschluss diskutierten die Anwesenden über den Feststellungsantrag, welcher bei einem unrichtigen Bescheid vom betroffenen Bürger auch nach den ersten vier Wochen an die Behörde gestellt werden kann, um sein Recht nachträglich einzufordern.

Weiterhin besprachen die sozial engagierten Bürger den neuen Antrag auf Weiterbewilligung (vorher Antrag auf Fortzahlung). Die Frage danach, ob es erstaunlich ist, dass dieser Antrag länger geworden ist, erübrigt sich. Da haben wohl die Bürger – Recht - die glauben, dass die Bürokratie nie schläft! An diesem Antrag ist auch zu beachten, dass vom betroffenen Bürger eine Unterschrift zur Nutzung der angegebenen Daten (ohne Einschränkung) verlangt wird. Der Bürger sollte nur den vorherigen Satz (fett formatiert) mit seiner Unterschrift bestätigen. Dieser heißt: 

„Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind.“

Es ist sehr fraglich, ob die Nutzung der angegebenen Daten (ohne Einschränkung) mit den Datenschutzbestimmungen in Übereinstimmung zu bringen ist. 

 

Jürgen Keil