Neustruktur der Ortsverbände

Von Klaus Grabarits, Blickpunkt 08/2012;

Warum eine Neustruktur? Ist der „Blickpunkt“ als Kreisausgabe erforderlich? Eine einfache Antwort liegt auf der Hand. Die Neustruktur erfordert die Satzung unserer Partei.“ Als Informationsschrift ist der „Blickpunkt“ für politische Arbeit und Kommunikation erforderlich.

 

 

 - „BLICKPUNKT“ das Infoblatt des Kreisverbandes Anhalt Bitterfeld

Von Klaus Grabarits

 

Warum eine Neustruktur? Ist der „Blickpunkt“ als Kreisausgabe erforderlich? Eine einfache Antwort liegt auf der Hand. Die Neustruktur erfordert die Satzung unserer Partei.“ Als Informationsschrift ist der „Blickpunkt“ für politische Arbeit und Kommunikation erforderlich. Gut gedacht, nur umfassend geantwortet? Die GenossInnen hatten Fragen. Basisgruppen neu orientieren, warum? Neustruktur der Ortsverbände, weshalb? Der „Blickpunkt“ ist im Altkreis Bitterfeld bekannt, in den Zerbster und Köthener Altkreisen nicht. Auch hier Fragen. Zu seiner Verteilung, zu den Themen der Artikel und zu deren Informationsgehalt. Vor allem aber, ob es gelingt den Mitgliedern der Basisgruppen, den Ortsvorständen und den Mandatsträgern zu vermitteln, dass ihr aktives Mittun für eine ansprechende und aussagefähige Informationsschrift unentbehrlich ist.

Mit der Berufung der Redakteure für den Internetauftritt und die Bildung der Redaktion für die Informationsschrift sind entsprechende Voraussetzungen gegeben, um in unseren gebietlichen Untergliederungen der Basisgruppen/Ortsverbände sowie für die Mandatsträger bestmöglichst an der politischen Willensbildung mitzuarbeiten. Hier ist das aktive Mittun gefragt, erforderlich und notwendig.

Der Beschluss „Untergliederung in Stadt- und Ortsverbände bzw. Basisgruppen (BG)“ der Delegiertenkonferenz vom März 2008 wird annulliert. Entsprechend § 13 der Bundessatzung werden Ortsverbände (OV) gebildet. Im Einzelnen:

  • Dem OV Köthen/Anhalt (Mgl. 96) gehören an: Stadt Köthen, Stadt Osternienburg, Stadt Aken/Elbe;
  • OV Stadt Zerbst (Mgl. 30);
  • OV Südliches-Anhalt (Mgl. 52);
  • Dem OV Bitterfeld-Wolfen–Umland (Mgl. 123) sind zugeordnet: Stadt Raguhn–Jeßnitz, Stadt Zörbig, Stadt Bitterfeld–Wolfen, Stadt Sandersdorf–Brehna, EG Muldestausee.

 

Die Aussprache im OV Zörbig zeigte, dass die Genossen/innen einer BG beim Wechsel in einen anderen OV in kommunalpolitischen Belangen kaum mitarbeiten können. Innerhalb des OV ist die freie Bildung von BG möglich. Eine OV übergreifende Zusammenarbeit von BG ist sinnvoll, z. B. in Vorbereitung und Ausführung politischer Veranstaltungen oder Bildungsveranstaltungen u. a. Ebenso wird sie im Kreisverband für die Lösung zentraler kommunalpolitischer Aufgaben (Rekommunalisierung) effektiv sein.

Das Gestalten des Internetauftritts war ein weiterer Schritt. Diese Aufgabe wird der Genosse Keil sowie die Genossin Klemm und der Genosse Dietz wahrnehmen. Der „Blickpunkt“ bleibt Informationsschrift des Kreisverbandes. Verantwortlich dafür ist das Redaktionskollektiv. Ihm gehören die Genossin Hinze und die Genossen Bergemann, Fettig, Grabarits, Keil und Lidke an.

Die Informationsschrift erscheint einmal im Quartal. Inhaltlich wird deutlicher auf kommunale Fragen Bezug zu nehmen sein. Unsere Standpunkte zu kommunalpolitischen Entwicklungen im Landkreis wären zu diskutieren. Die Kommunikation innerhalb des Kreisverbandes sowie zwischen den Ortschaftsräten, Stadträten und der Kreistagsfraktion auch im Hinblick von Mitsprache- und Entscheidungsrechten der Mandatsträger wird damit gefördert. Im Weiteren ist es wichtig, dass die Redaktion den Kontakt zu Ortsverbänden und Fraktionen aufbaut. Für die inhaltliche Aussage der Informationsschrift ist das aktive Mittun unserer Genossen/innen notwendig. In diesem Sinne wird die Redaktion ihre Arbeit fortsetzen. Das Erscheinen der Ausgabe im August bietet dafür Gelegenheit zu Aussprachen, über die Themen der Artikel und die Gestaltung unserer Informationsschrift zu sprechen.