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Fotos: Jürgen Keil

Mandatsträger der LINKEN diskutierten Kinderförderungsgesetz

Von Prof. Hans Poerschke, Blickpunkt 12/2012;

Am 29. Okt. 2012 fand in Weißandt-Gölzau das letzte der diesjährigen von der Kreistagsfraktion DIE LINKE veranstalteten Mandatsträgertreffen statt, die alle einem Thema gewidmet waren: dem demographischen Wandel. Diesmal ging es um Bildung für Vorschulkinder, die große Bedeutung für die Zukunft unseres Landes hat.

 

 

Von Prof. Hans Poerschke, Blickpunkt 12/2012 

 

Am 29. Okt. 2012 fand in Weißandt-Gölzau das letzte der diesjährigen von der Kreistagsfraktion DIE LINKE veranstalteten Mandatsträgertreffen statt, die alle einem Thema gewidmet waren: dem demographischen Wandel. Diesmal ging es um Bildung für Vorschulkinder, die große Bedeutung für die Zukunft unseres Landes hat.

Im Mittelpunkt des Abends stand die bevorstehende Neufassung des Kinderförderungsgesetzes (Kifög) für Sachsen-Anhalt, das die Tätigkeit der Kitas und deren materielle wie personellen Bedingungen regelt. Die Landtagsabgeordnete und kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion Monika Hohmann erläuterte den Gesetzentwurf, den die Fraktion DIE LINKE dazu eingereicht hat. In ihren Ausführungen und in der sich anschließenden Diskussion kristallisierten sich von uns verfochtene Anforderungen heraus, die das erneuerte Gesetz erfüllen muss, soll es die erforderlichen Verbesserungen für die Kinder, ihren Eltern und das Personal bringen. Hier einige der wichtigsten Punkte:

Der Ganztagsanspruch für alle Kinder ist sofort und im vollen Umfang von zehn Stunden zu erfüllen und nicht, wie es  die  Regierungskoalition will, relativiert (… bis zu zehn Stunden …) und in Stufen.

  • Die Zuständigkeit für die Kitas muss voll und ganz bei den Gemeinden bleiben, wie es sich bisher bewährt hat. Ihre Sicherstellung, wie es CDU und SPD wollen, den Landkreisen und kreisfreien Städten zu übertragen, spricht dem Sinn der Gemeindegebietsreform Hohn, mit der Schaffung großer, handlungsfähiger Gemeinden -  die lokale Selbstverwaltung, die Demokratie vor Ort, die Bürgernähe der Verwaltung zu stärken.

  • Das Verhältnis ErzieherInnen/Kinder (Krippe 1:6, Kindergarten 1:13, Hort 1:25) ist nach der realen achtstündigen Vollarbeitszeit zu berechnen und nicht, wie bei der Regierungskoalition, nach einer fiktiven neunstündigen, was nur dazu dienen kann, das für die Betreuung entscheidende Verhältnis besser zurechnen. Allerdings muss die Finanzierung der Korrektur noch geklärt werden.

  • Die Bezahlung des Personals soll sich am Tarif des öffentlichen Dienstes orientieren, um auf die freien Träger Druck auszuüben, die Bezahlung ihrer Beschäftigten anzuheben. Soll es gelingen, auch künftig den Bedarf an Erzieher/-innen zu decken, müssen die Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung unbedingt verbessert werden.

 

Mit dem Blick auf die Bedürfnisse der jungen Familien und die schwierige Lage Alleinerziehender wurde in der Diskussion nachdrücklich gefordert, eine Mehrkindermäßigung für Kitabeiträge und die Verpflichtung, in jeder Gemeinde eine Kita mit verlängerten Öffnungszeiten vorzuhalten, verbindlich in das Gesetz aufzunehmen.

Nach dem Kinderförderungsgesetz wandte sich die Diskussion der Schulentwicklung zu, deren Planung für die nächsten fünf Jahre um den Jahreswechsel herum den Kreistag beschäftigen wird. Darüber wird demnächst auch an dieser Stelle zu berichten sein. 

 

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