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Sparen beim ALG II ein Regierungsanliegen, verständlich – ODER?

 

Von Jürgen Keil, Blickpunkt 10/2010;

Am 27.09.2010 legte Ursula von der Leyen in einer Presseerklärung dar, wie die Bundesregierung ihrer Verpflichtung das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu HARTZ IV umzusetzen, nachkommen will. Es überrascht nicht, dass die Bundesregierung den Sparstift vor allem bei den Sozialschwachen aber auch bei den Geringverdienern ansetzt.

 

 

Von Jürgen Keil
(Artikel aus Blickpunkt 10/2010)

Am 27.09.2010 legte Ursula von der Leyen in einer Presseerklärung dar, wie die Bundesregierung ihrer Verpflichtung das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu HARTZ IV umzusetzen, nachkommen will. Es überrascht nicht, dass die Bundesregierung den Sparstift vor allem bei den Sozialschwachen aber auch bei den Geringverdienern ansetzt. Die Bundesregierung sieht vor, den ALG-II-Regelsatz im nächsten Jahr um 5,- € zu erhöhen. Die Sozialgeld-Beträge für Kinder und Jugendliche erhöhen sich entsprechend um 3,- bzw. 4,- €. Die Regierung behauptet, dass der neue Satz korrekt errechnet wurde. Dagegen spricht, dass die Berechnungsunterlagen der Opposition im Bundestag bisher nicht vorliegen. Warum diese Geheimniskrämerei? Anscheinend ist noch einiges unklar. Vor allem die demokratische Öffentlichkeit soll keine Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig und intensiv mit den Unterlagen beschäftigen zu können.

Einige Details zur Berechnung wurden bekannt gegeben. Bei der Berechnung der Regelsätze wurden nur die niedrigen Einkommen (die untersten 15 Prozent) hinsichtlich des Konsums verglichen. Damit wird der tatsächliche Bedarf gedrückt, da die einkommensschwachen Schichten ihren Konsum selbst einschränken müssen, um ihr Leben zu bewältigen. Deshalb reicht der neue Satz nicht bzw. nur im begrenzten Maß, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Auch Alkohol und Tabak (ehemaliger Betrag 19,38 €) sind nicht mehr im Hartz-IV-Satz enthalten. Die Begründung dafür, „dies sei nicht lebensnotwendig“, ist äußerst scheinheilig. Wie heißt es so schön: “Sie predigen Wasser und selbst trinken sie Wein“. Selbst kleine Vergnügungen sollen weitgehend unterbunden werden. Vergnügungen könnten ja die Arbeitsmoral gefährden. Deshalb haben sie für die Armen entsprechend des von ihnen verbreiteten Spruchs, „jede Arbeit ist besser als keine“, meist nur Zwangs- und Fronarbeit in ihrem Angebot. Dies sind Beschäftigungen, die nicht bzw. weit unter ihrem eigentlichen Wert bezahlt werden. Es zeigt sich, dass die herrschende politische Elite und ihre Hintermänner glaubt keine Rücksichten auf die Armen und Entrechteten mehr nehmen zu müssen. Großzügiger Weise gibt es etwas mehr Geld für Mineralwasser (+ 2,99 Euro/ Monat), Internetanschluss (+ 1,76 Euro), Praxisgebühr und öffentlichen Nahverkehr. Kinder und Jugendliche sollen mit Gutscheinen für Bildung, Schulessen und anderen außergewöhnlichen Belastungen beglückt werden. Dies verlangt üblicherweise einen hohen bürokratischen Aufwand. Das scheint die politische Elite nicht zu stören. Warum auch, dieses Gutscheinsystem erhöht die Abhängigkeit der Betroffenen und die davon Abhängigen können besser überwacht werden. Ein System, welches auch entsprechend dem Wohlverhalten der Abhängigen angewandt werden kann. Es besteht auch die Gefahr, dass die Behörden angeblich „Bildung vermitteln wollen“ (tatsächlich aber „unentgeltliche Leistungen einfordern“). Die Kinder und Jugendlichen werden dann benutzt, um auf billige Art und Weise (unentgeltlich) manuell aufwendige Produkte herzustellen bzw. bestimmte Dienstleistungen unentgeltlich auszuüben. Auf diese Weise könnte das „Verbot von Kinderarbeit“ ausgehebelt werden. Der Nutzen für Kinder und Jugendlichen wäre äußerst gering, gewinnen können Unternehmer denen moralische Grundsätze fremd sind. Die Folge ist eine weitere Entwertung der Arbeit. Gewinnen tun deshalb vor allem Spekulanten aus dem Finanz- und Bankbereich. Wäre das überraschend?

In der Fernsehsendung mit Anne Will am 27.09.2010 verteidigte Ursula von der Leyen die geringe Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes. Klaus Ernst (Die LINKE) sagte dazu: „Fünf Euro mehr. Damit ist ein menschenwürdiges Leben unmöglich.“ Selbst der Hinweis von Anne Will auf die Meinung der Zuschauer, welche in ihren E-Mails, diese geringe Erhöhung als „Verhöhnung“ ansahen, reagierte Ursula von der Leyen verächtlich. Sie meinte: „Dann ist das auch eine Verhöhnung der Menschen, die jeden Tag mit kleinem Einkommen ihren Lebensunterhalt verdienen.“ Diese Aussage ist typisch für Regierungsvertreter, sie spielen sich als Interessenvertreter der Geringverdiener auf, das Gegenteil ist aber der Fall. Die Regierung verhindert die Einführung eines tatsächlichen Mindestlohnes und sie beteiligt sich an der Senkung der Löhne und Gehälter indirekt sowie direkt. Lohndumping wird durch Nichtbezahlung von Arbeit (Ein-Euro-Jobs, Praktika, Trainingsmaßnahmen u. a.) und durch gering bezahlte Beschäftigungen (ABM u. a.) gefördert. Selbst die besser bezahlte öffentliche Beschäftigung im Bundesland Berlin wurde von der Bundesregierung und einigen Landesregierungen per Gerichtsentscheid torpediert und mittlerweile beseitigt. Diese Beispiele zeigen, wie verlogen die Argumentation der Regierungsvertreter ist. Sie wollen den Geringverdienern nicht helfen, denn wenn sie es täten, würden sie die Gewinne der Superreichen und der Finanz- sowie Immobilienspekulanten schmälern und dies wollen sie tatsächlich nicht. Verständlich, kein Mensch handelt gegen seine eigentlichen Auftraggeber. 

Gleichzeitig mit der Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes wird ab Anfang nächsten Jahres aus der bisherigen ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Landkreisverwaltung) eine Optionskommune. Das heißt, alles „Leistungsberechnung, Arbeitsvermittlung u. a.“ wird von der Landkreisverwaltung durchgeführt. Damit ist der Stand der alten „Sozialhilfe“ vor 2005 wieder erreicht. Die „Sozialhilfe“ und die „Arbeitslosenhilfe“ wurden damals zur ARGE zusammengeführt. Es wurde behauptet, dass auch Sozialhilfeempfänger damit die Möglichkeit erhalten, über die Arbeitsagentur besser gefördert zu werden. Dies stimmte damals nicht und heute erst recht nicht, was durch die zukünftige Bildung der Optionskommune überdeutlich wird. Am 18. Sep. 2010 erschien in der MZ (Bitterfelder Zeitung) der Artikel „Jobcenter für Betreuung Arbeitsloser“. Dieser Artikel enthielt die Information, dass der Kreistag der Gründung einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (genannt Optionskommune, „KommBa-Modell“) zugestimmt hat. Die neue Struktur ist auch nicht kostenneutral zu haben. Der Landkreis muss für die Umstrukturierung ca. 513 T € an Investitionen ausgeben. Dazu gehören die Lizenz für die notwendige Software, der Richtfunk für die Datenübertragung, das Zeiterfassungssystem und die Finanz- und Personalsoftware. Für Umstrukturierungen ist anscheinend immer Geld vorhanden, dafür wird bei Geldmitteln für die Hartz-IV-Betroffenen häufig gespart.

All dies zeigt, dass die Betroffenen sich nur selbst helfen können, indem sie öffentlich ihren Protest auf der Straße zeigen. Deshalb ist es wichtig, an der Demonstration und Kundgebung am 6. Nov. 2010 in Hannover teilzunehmen. Die Proteste müssen vielfältig kreativ sein und laut bzw. vernehmlich gehört werden. Die Gruppe „Gutzeit“ aus Hamburg zeigt dies mit ihrem Song „Hartz IV“ und im Refrain dieses Liedes heißt es:

„Ein Schrei geht durch das Land.

  Hartz IV macht arm und krank.

    Hartz IV, dass ist nur Dreck.

               Pack mit an -

         der Dreck muss weg,

               pack mit an.“
 

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